Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2007 - C-492/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lasertec

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als Darlehensgeberin und Anteilseignerin - Begriff der wesentlichen Beteiligung - Zahlung von Darlehenszinsen - Qualifizierung - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rws-verlag.de

    Beurteilung der Besteuerung von Zinsaufwendungen nach § 8a KStG a.F. am Maßstab der Niederlassungsfreiheit ("Lasertec")

  • NWB SteuerXpert START
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  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden - "Lasertec"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Kapitalverkehr: Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als Darlehensgeberin und Anteilseignerin - Begriff der wesentlichen Beteiligung - Zahlung von Darlehenszinsen - Einstufung - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden - "Lasertec"

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beurteilung der Besteuerung von Zinsaufwendungen nach § 8a KStG a.F. am Maßstab der Niederlassungsfreiheit ("Lasertec")

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 43 ff, 56, 57, 58; KStG § 8a a. F.
    Beurteilung der Besteuerung von Zinsaufwendungen nach § 8a KStG a. F. am Maßstab der Niederlassungsfreiheit ("Lasertec")

Besprechungen u.ä. (2)

  • jku.at , S. 3 (Kurzanmerkung)

    Gemeinschaftsrechtskonformität der früheren deutschen Unterkapitalisierungsregeln im Verhältnis zu Drittstaaten

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilung der Besteuerung von Zinsaufwendungen nach § 8a KStG a. F. am Maßstab der Niederlassungsfreiheit ("Lasertec")

Sonstiges (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2004 in dem Finanzrechtsstreit Lasertec Gesellschaft für Stanzformen mbH (vormals Riess Laser Bandstahlschnitte GmbH) gegen Finanzamt Emmendingen.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56 Abs 1, EG Art 57 Abs 1, EG Art 58, KStG 1991 § 8a
    Ausland; Darlehen; EG; Gesellschaft; Gesellschafterfremdfinanzierung; Kapitalgesellschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zinsen

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des EuGH vom 10.05.2007, Az.: C-492/04 (Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehnsnehmerin)" von RA Dr. Jens Schönfeld, original erschienen in: DB 2007, 1283.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des EuGH vom 10.05.2007, Az.: C-492/04 (Einstufung der Zahlung von Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung)" von Anno Rainer, original erschienen in: IStR 6/2007, 440.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kapitalverkehrsfreiheit auch in Drittstaatenfällen? - Zugleich Anmerkung zu den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Lasertec (C-492/04) und Holböck (C-157/05)..." von Dr. Stefan Köhler und Martina Tippelhofer, LLM, original erschienen in: IStR 2007, 645 - 649.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 24.5.2007, Az.: Rs. C-157/05 (Steuersatz bei Dividendenausschüttung) u. zum Beschluss des EuGH vom 10.5.2007, Az.: Rs. C492/04 (Darlehenszinsen als Gewinnausschüttung)" von WP/StB Dr. Helmut Rehm und RA/StB Jürgen Nagler, original erschienen in: GmbHR 2007, 770 - 779.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-3775
  • ZIP 2007, 1404
  • BB 2007, 632
  • DB 2007, 1283
  • IStR 2007, 439



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07  

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Letzteres wäre indes nur möglich, falls in der "Wegzugsbesteuerung" ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 73b EGV, jetzt Art. 56 EG) gesehen würde, was jedoch für die Streitjahre ausscheidet, weil § 17 EStG in jenen Jahren eine qualifizierte "wesentliche" Beteiligung von 25 v.H. an der unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft verlangte; bei derartigen Beteiligungsvoraussetzungen wird die grundsätzlich anwendbare Kapitalverkehrsfreiheit aber von der vorrangigen Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG) verdrängt (z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, "Lasertec Gesellschaft für Stanzformen mbH", Slg. 2007, I-3775; s. auch Senatsurteil vom 26. November 2008 I R 7/08, BFHE 224, 50, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 41/05  

    Sperrbetrag bei Aufwärtsverschmelzung

    Sie rechtfertigten keine Prüfung im Hinblick auf Art. 73b EGV (Anschluss an EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", IStR 2007, 439).

    Sollte der Sperrbetrag zugleich zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen die unvermeidliche Folge der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine Prüfung im Hinblick auf Art. 73b EGV (vgl. in diesem Sinne EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 439 Tz. 18 ff.; vom 24. Mai 2007 Rs. C-157/05 "Holböck", IStR 2007, 441 Tz. 22, dort jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Sie entspricht den Aussagen des Urteils des EuGH in IStR 2007, 439 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch diesen.

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11  

    Art. 49 AEUV und 63 AEUV - Ausschüttung von Dividenden -

    Ergibt sich aus dem Gegenstand einer solchen nationalen Regelung, dass sie nur auf Beteiligungen Anwendung finden soll, die es erlauben, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, ist weder eine Berufung auf Art. 49 AEUV noch eine auf Art. 63 AEUV möglich (Urteil Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnrn. 33, 34, 101 und 102, sowie Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Randnrn. 22 und 27; vgl. auch Beschluss A und B, Randnrn. 4 und 25 bis 28).
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  • BFH, 23.01.2008 - I R 21/06  

    Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

    Insoweit können im Streitfall festzustellende Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs durch den Ansatz von Sperrbeträgen sowohl die unvermeidliche Folge einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (s. insoweit EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 439 Tz. 18 ff.; EuGH-Urteil vom 24. Mai 2007 Rs. C-157/05 "Holböck", IStR 2007, 441 Tz. 22, je m.w.N.) als auch eigenständig zu würdigen sein.
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07  

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Wenn mit solchen Vorschriften gleichzeitig Auswirkungen auf die Kapitalverkehrsfreiheit verbunden sind, rechtfertigt dies regelmäßig keine eigenständige Prüfung der jetzigen Art. 63 ff. AEUV, weil diese Auswirkungen lediglich als zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind (z.B. EuGH-Urteil vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Rdnr. 34; EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnrn. 20 ff.).

    Der nationale, deutsche Gesetzgeber hat also nicht auf eine wesentliche Beteiligung im Sinne eines Beherrschungsverhältnisses abgestellt (vgl. dazu EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnrn. 21, 22).

    Auf ein derartiges faktisches Beherrschungsverhältnis hat der Gerichtshof zumindest im Sinne einer Kontrollüberlegung in verschiedenen Verfahren abgestellt (vgl. z. B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnr. 23).

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06  

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

    Wenn mit solchen Vorschriften gleichzeitig Auswirkungen auf die Kapitalverkehrsfreiheit verbunden sind, rechtfertigt dies regelmäßig keine eigenständige Prüfung der Vertragsregelungen über die Kapitalverkehrsfreiheit, weil diese Auswirkungen lediglich als zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind (z.B. EuGH-Urteil vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Rdnr. 34; EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775 Rdnrn. 20 ff.).

    Es liegt auch kein Lebenssachverhalt vor, bei dem der nationale Gesetzgeber (die vertragsschließenden Staaten) auf eine wesentliche Beteiligung im Sinne eines Beherrschungsverhältnisses abgestellt hätte(n) (vgl. dazu EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775 Rdnrn. 21, 22).

    Auf ein derartiges faktisches Beherrschungsverhältnis hat der EuGH zumindest im Sinne einer Kontrollüberlegung in verschiedenen Verfahren abgestellt (vgl. z. B. in EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775 Rdnr. 23; Urteil vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, Slg. 2010 I-487, Rdnrn. 35, 36).

  • FG Münster, 13.07.2007 - 9 K 1080/04  

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung der an eine österreichische Firma gezahlten

    Bei der Prüfung, unter welche Verkehrsfreiheit eine nationale Rechtsvorschrift fällt, ist der Gegenstand der fraglichen Rechtsvorschrift zu berücksichtigen (EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04 "Lasertec", IStR 2007, 439; EuGH-Urteil v. 24.04.2007 C-157/05 "Holböck" IStR 2007, 441 m.w.N.).

    Sollte die fragliche Maßnahme zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigen keine Prüfung dieser Maßnahmen im Hinblick auf Art. 56 bis 58 EG (EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04 "Lasertec" IStR 07, 439 m.w.N.).

    Noch nicht geklärt erscheint, ob von einer "Beherrschung" i.S. der Fähigkeit, einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidung der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen, europarechtlich nur in den Fällen einer Stimmenmehrheit auszugehen ist oder ob auch qualifizierte Minderheitsbeteiligungen erfasst werden (vgl. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04 "Lasertec" IStR 07, 439: Beteiligung zu mehr als einem Viertel; für 25%-Grenze auch Schön in Gedächtnisschrift Knobbe-Keuk, 1997, 743, 751; kritisch Rainer, IStR 2007, 440: 25%-Schwelle im Urteil "Lasertec" evtl. nur Missverständnis).

  • BFH, 15.12.2010 - II R 63/09  

    Vorlage an den EuGH: Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die

    Der Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, Lasertec (Slg. 2007, I-3775, BFH/ NV Beilage 4 2007, 362) betrifft die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt.
  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09  

    "Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Die dort getroffene Regelung bezieht sich mithin nach ihrem Gegenstand nur auf Beteiligungen, die es nach den vom EuGH entwickelten Maßstäben (z. B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, "Lasertec", IStR 2007, 439) ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen (sog. Direktinvestitionen), und unterfällt daher ausschließlich dem Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit; damit einhergehende Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs wären lediglich die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigen keine Prüfung der gesetzlichen Maßnahmen im Hinblick auf Art. 56 EG bis Art. 58 EG.
  • BFH, 09.02.2011 - I R 71/10  

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c

    Das gilt indessen - soweit hier einschlägig - nur für qualifizierte Direktinvestitionen, die es nach den vom EuGH entwickelten Maßstäben (z. B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04 "Lasertec", Slg. 2007, I-3775) ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen, nicht aber für bloße Streubesitzbeteiligungen.
  • BFH, 22.02.2006 - I R 120/04  

    Berücksichtigung von § 50c Abs. 1 EStG 1990 bei der Ermittlung des

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06  

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06  

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten

  • FG Köln, 10.02.2010 - 13 K 18/06  

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11  

    Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07  

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

  • FG Hessen, 25.01.2012 - 4 K 611/08  

    Umqualifizierung von Zinsen in eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07  

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach §

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2912/04  

    Verstoß der für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften geltenden Fiktion

  • FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07  
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 1 K 1285/08  

    Keine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide auf Grund einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05  

    Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht -

  • FG Köln, 22.10.2008 - 13 K 1164/05  

    Schuldzinsen aus den einer Kapitalgesellschaft von ihrem Alleinaktionär gewährten

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11  

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art.

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 509/07  

    Ertragssteuerrechtlicher Abzug von Gewinnminderungen aus Anlass von

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06  

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den

  • FG Münster, 27.08.2009 - 8 K 4552/04  

    Zulässigkeit der Vornahme einer Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten

  • FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09  

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-247/08  

    Niederlassungsfreiheit - Anwendungsbereich der Richtlinie 90/435/EWG - Begriff

  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 2731/08  

    Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten

  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 287/10  

    Bewertung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit

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