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   OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 1009/04   

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https://dejure.org/2005,2645
OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 1009/04 (https://dejure.org/2005,2645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2005 - 1 U 1009/04 (https://dejure.org/2005,2645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 1 U 1009/04 (https://dejure.org/2005,2645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Wartungsvertrages; Zulässigkeit der Kündigung vor Ablauf des "Lebenszyklusses" für das eingesetzte Software-Produkt ; Einschränkungen des Kündigungsrechts durch Treu und Glauben

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Softwarewartungsvertrag ungerechtfertigte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 307
    Ausschluss des Kündigungsrechts für Software-Pflege und -wartungsverträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Wartungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    EDV - Kündigung von Softwarepflege- und Wartungsverträgen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    IT-Recht - Dauer der Kündigungsfristen für Softwarepflege- und Wartungsverträge

  • heise.de (Pressebericht, 11.04.2005)

    Software-Unternehmen darf Wartungsvertrag vorzeitig kündigen

  • heise.de (Pressebericht, 11.04.2005)

    Software-Unternehmen darf Wartungsvertrag vorzeitig kündigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Software-Pflege auf "Lebenszeit"? - Verkäufer kündigt Wartungsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Kündigung eines Software-Pflegvertrages

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Software-Wartungsverträgen

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Software-Unternehmen darf Wartungsvertrag vorzeitig kündigen

  • beck.de (Leitsatz)

    Kündigung eines Wartungsvertrags

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Kündigung eines Software-Pflegvertrages

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    IT-Recht - Dauer der Kündigungsfristen für Softwarepflege- und Wartungsverträge

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigung des Softwarepflegevertrages als Verstoß gegen "Treu und Glauben"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Softwarevertrag: Ankündigung der Leistungseinstellung als rechtmäßige Kündigungserklärung auszulegen? (IBR 2005, 1154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 472
  • K&R 2005, 426
  • ITRB 2005, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 16.10.1997 - 83 O 26/97

    Fristen für Wartung von Software

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 1009/04
    Ein Ausschluss des vertraglichen Kündigungsrechts und ein Festhalten des Wartungsunternehmens an der Leistungspflicht für die "Lebensdauer" der Software (hier: über 6 Jahre nach Einführung des Programms) aus "Treu und Glauben" kommt nur ausnahmsweise in Betracht (Abgrenzung LG Köln, 16. Oktober 1997, 83 O 26/97, CR 1999, 218).

    Nach Ansicht der Beklagten besteht unter Berufung auf die vereinzelt gebliebene Entscheidung LG Köln, CR 1999, 218 ff. (ablehnend Schneider aaO. K 186) eine Wartungsverpflichtung der Klägerin ihnen gegenüber bis ins Jahr 2007.

  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 5 U 1938/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 1009/04
    in dem Fall, in dem durch eine Kündigung der Kunde zur Zahlung von nicht geschuldeten Leistungen gebracht werden soll (vgl. OLG Koblenz, NJW 1993, 3144 ff., Redeker, IT-Recht in der Praxis, 3.Aufl., Rn.665 - m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05

    Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise

    Das geplante Telemediengesetz, mit dem Mediendienste-Staatsvertrag und Teledienstegesetz zusammengefasst werden sollen, ist noch nicht in Kraft getreten (vgl. Rössler, ITRB 2005, 152).
  • LG Dortmund, 02.07.2014 - 10 O 14/14

    Kündigungsregelung im Softwarebetreuungsvertrag

    Das OLG Koblenz (MMR 2005, 472 = OLGR 2005, 157) sieht für den Verpflichteten aus Softwarepflege- und Wartungsverträgen die Möglichkeit, eine Mindestlaufzeit von 3 - 7 Jahren frei auszuhandeln.
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