Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - III-3 RBs 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Rotes Kfz-Kennzeichen, Neuregelung, Anwendbarkeit früherer Rechtsprechung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Benutzung eines mit Kurzzeitkennzeichen versehenen, nicht zugelassenen Fahrzeugs zur Fahrt zu einem Kinobesuch als Ordnungswidrigkeit
- verkehrslexikon.de
Zur Benutzung eines roten Kennzeichens zu anderen als Prüfungs-. Probe- oder Überführungsfahrten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zu Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten als Ordnungswidrigkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kurzzeitkennzeichen/rote Nummern - Missbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Missbrauch eines "roten Nummernschildes"
- rechtsportal.de
Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zu Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten als Ordnungswidrigkeit
- rechtsportal.de
Missbrauch eines "roten Nummernschildes"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rote Kennzeichen - Fahrten außerhalb des Kennzeichenzwecks sind nur OWis
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Alter Wein in neuen Schläuchen: § 28 Abs. 1 StVZO a.F. = § 16 FZV
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kurzzeitkennzeichen nur zum Fahrzweck verwenden!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Missbrauch eines Kurzzeitkennzeichens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rotes Kennzeichen
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Benutzung von Kurzzeitkennzeichen (roten Kennzeichen)
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Fahrten mit roten Kennzeichen müssen den richtigen Zweck haben
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3176
- NStZ-RR 2012, 27 (Ls.)
- NZV 2011, 619
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311). - BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311). - BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95
Kurzkennzeichen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311).
- KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
Privilegierung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 FZV bei Unterbrechung einer innörtlichen …
Auch habe das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechtsfrage bereits entschieden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 3176). - VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773
Widerruf roter Händlerkennzeichen
Schließlich stellt die Inbetriebsetzung eines mit roten Kennzeichen versehenen, nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen Zwecken als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eine Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FZV erforderliche Zulassung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV (OLG Düsseldorf, B.v. 16.9.2011 - 3 RBs 143/11 - juris Rn. 7). - VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
Widerruf roter Händlerkennzeichen
Schließlich stellt die Inbetriebsetzung eines mit roten Kennzeichen versehenen, nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen Zwecken als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eine Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FZV erforderliche Zulassung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV (OLG Düsseldorf, B.v. 16.9.2011 - 3 RBs 143/11 - juris Rn. 7 ).