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   OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - IV-1 RBs 83/16   

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https://dejure.org/2016,9221
OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - IV-1 RBs 83/16 (https://dejure.org/2016,9221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2016 - IV-1 RBs 83/16 (https://dejure.org/2016,9221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2016 - IV-1 RBs 83/16 (https://dejure.org/2016,9221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtsbeschwerde - unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

  • rechtsportal.de

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: "Teufelskreis hoch 2", oder: Wir wollen nicht….

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schon wieder der "Teufelskreis": Einsicht in Lebensakte nur bei Anhaltspunkten für Messfehler?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Bei Ablehnung von Verfahrensanträgen kommt ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs erst dann in Betracht, wenn die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung erfolgt, die tatrichterliche Entscheidung mithin unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und als willkürlich angesehen werden muss (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345, 346; OLG Schleswig SchlHA 2002, 176; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; KK-Senge, a.a.O., § 80 Rdnr. 41d; jeweils zur Ablehnung eines Beweisantrags).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Traffipax SpeedoPhot um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) handelt, hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 9. Januar 2014, IV-1 RBs 186/13, und 22. Januar 2015, IV-1 RBs 217/14).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Zudem fehlt es an der Benennung eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses (zu diesem Erfordernis vgl BGH NStZ 2001, 425).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Traffipax SpeedoPhot um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) handelt, hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 9. Januar 2014, IV-1 RBs 186/13, und 22. Januar 2015, IV-1 RBs 217/14).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Bei Ablehnung von Verfahrensanträgen kommt ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs erst dann in Betracht, wenn die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung erfolgt, die tatrichterliche Entscheidung mithin unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und als willkürlich angesehen werden muss (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345, 346; OLG Schleswig SchlHA 2002, 176; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; KK-Senge, a.a.O., § 80 Rdnr. 41d; jeweils zur Ablehnung eines Beweisantrags).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Soweit der Betroffene eine mangels Beiziehung der "Lebensakte" unzureichende Akteneinsicht und damit eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung geltend machen will, kann dahinstehen, ob die Rüge angesichts der an die Darlegung entfalteter Bemühungen um Akteneinsicht gegenüber der Verwaltungsbehörde gestellten Anforderungen (vgl. hierzu OLG Hamm Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 m.w.N. ) zulässig erhoben ist.
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16
    Bei Ablehnung von Verfahrensanträgen kommt ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs erst dann in Betracht, wenn die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung erfolgt, die tatrichterliche Entscheidung mithin unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und als willkürlich angesehen werden muss (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345, 346; OLG Schleswig SchlHA 2002, 176; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; KK-Senge, a.a.O., § 80 Rdnr. 41d; jeweils zur Ablehnung eines Beweisantrags).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2018 - 1 RBs 200/18

    Fehlende Urteilsgründe, Zulassung, Zurückverweisung, Ermessen

    Welche Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem System des Typs Traffipax SpeedoPhot zu stellen sind, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits hinlänglich geklärt (Senat, Einzelrichterbe-schlüsse vom 14. Dezember 2017 - IV-1 RBs 239/17, vom 30. Juni 2016 - IV-1 RBs 130/16, vom 15. April 2016 - IV-1 RBs 83/16, vom 22. Januar 2015 - IV-1 RBs 217/14 sowie vom 9. Januar 2014 - IV-1 RBs 186/13; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 -111-3 RBs 119/10 und vom 17. Juni 2004 - 3 Ss OWi 315/04 ).
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