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   FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 130/04   

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https://dejure.org/2005,26117
FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 130/04 (https://dejure.org/2005,26117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2005 - IV 130/04 (https://dejure.org/2005,26117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - IV 130/04 (https://dejure.org/2005,26117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStV § 53 Abs. 1
    Erstattung von Mineralölsteuer bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts auch im Falle des sofortigen Verbrauchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Mineralölsteuer bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts auch im Falle des sofortigen Verbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung eines Anspruchs auf Mineralölsteuervergütung; Unvermeidbarkeit des Zahlungsausfalls trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 130/04
    Auch der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV dem Mineralölhändler Verpflichtungen auferlegt, deren Verletzung den Verlust des Vergütungsanspruchs nach sich ziehen, auch wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen im konkreten Fall aussichtslos erscheinen; eine sich über den Wortlaut der Vorschrift hinwegsetzende wertende Betrachtung scheidet danach aus (ausdrücklich zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in Fällen des sofortigen Verbrauchs des Mineralöls: BFH, Urteil vom 2.2.1999, VII R 18/98 und generell dazu, dass es nicht auf die Erfolgsaussichten der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen ankommt: BFH, Beschluss vom 5.5.2004, VII B 144/04).
  • BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04

    Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers

    Auszug aus FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 130/04
    Auch der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV dem Mineralölhändler Verpflichtungen auferlegt, deren Verletzung den Verlust des Vergütungsanspruchs nach sich ziehen, auch wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen im konkreten Fall aussichtslos erscheinen; eine sich über den Wortlaut der Vorschrift hinwegsetzende wertende Betrachtung scheidet danach aus (ausdrücklich zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in Fällen des sofortigen Verbrauchs des Mineralöls: BFH, Urteil vom 2.2.1999, VII R 18/98 und generell dazu, dass es nicht auf die Erfolgsaussichten der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen ankommt: BFH, Beschluss vom 5.5.2004, VII B 144/04).
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/14

    Bloße Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts reicht zur stillschweigenden

    Aufgrund der besonderen Sicherungsfunktion eines Eigentumsvorbehalts kann der Mineralölhändler von der Pflicht zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht entbunden werden (Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 2005 IV 130/04, n.v.).
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Rechtsprechung
   RG, 24.10.1904 - Rep. IV. 130/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,18
RG, 24.10.1904 - Rep. IV. 130/04 (https://dejure.org/1904,18)
RG, Entscheidung vom 24.10.1904 - Rep. IV. 130/04 (https://dejure.org/1904,18)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1904 - Rep. IV. 130/04 (https://dejure.org/1904,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Rücktritt von einem Verlöbnisse, welches unter Verabsäumung der Formvorschriften des preußischen Allgemeinen Landrechts eingegangen war. Sind die §§ 1298 flg. B.G.B. anwendbar, wenn der Rücktritt vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts stattgefunden hat? Unter welchen ...

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Verlöbnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 100
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