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   OVG Hamburg, 28.07.1995 - Bf IV 14/94   

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OVG Hamburg, 28.07.1995 - Bf IV 14/94 (https://dejure.org/1995,5679)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.1995 - Bf IV 14/94 (https://dejure.org/1995,5679)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - Bf IV 14/94 (https://dejure.org/1995,5679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitgegenstand; Hilfe zum Lebensunterhalt; Zeitlicher Umfang; Härtefall; Vorläufiger Rechtsschutz; Widerspruchsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 526
  • NVwZ-RR 1996, 397
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11

    Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen

    Etwas anderes ist allenfalls dann zu erwägen, wenn in dem Schreiben mit hinlänglicher Deutlichkeit zugleich der Wunsch nach Einleitung eines förmlichen Widerspruchverfahrens nach § 68 ff. VwGO bei der Behörde zum Ausdruck gebracht wird (OVG Hamburg, Urt. v. 28.7.1995 - Bf IV 14/94 -, NVwZ-RR 1996, 397), was hier jedoch nicht der Fall ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 3098/01

    Erteilung einer Baugenehmigung; Beschränkung der Befugnisse der

    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. Juli 1995 - Bf IV 14/94 -, NVwZ-RR 1996, 397.
  • SG Berlin, 16.05.2012 - S 205 AS 11726/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung und Ersetzung eines

    Eine Klage ist in erster Linie für das Gericht bestimmt und kann demnach nur dann zugleich als an die Behörde gerichteter Widerspruch gewertet werden, wenn nicht darin mit hinlänglicher Deutlichkeit zugleich der Wunsch nach Einleitung und Durchführung des förmlichen Widerspruchsverfahrens bei der Behörde zum Ausdruck gebracht wird ( OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 397, 398f.).
  • VG Neustadt, 21.12.2010 - 4 L 1183/10

    Erfolglose Widerspruchseinlegung gegen die Baugenehmigung zur Erweiterung eines

    Bei einer Erklärung, die nicht unmittelbar an die Behörde gerichtet ist, um deren Verwaltungsakt es geht, kann im Hinblick auf die für eine verfahrenseinleitende Handlung notwendige Klarheit auf dieses Erfordernis nicht verzichtet werden (vgl. OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 397; VG Mainz, Beschluss vom 10. November 2010 - 3 L 1334/10.MZ - vgl. auch BVerwG, NVwZ 1995, 76).
  • VG Oldenburg, 25.04.2003 - 2 B 1518/03

    Platzverweisung trotz schriftlichen Erlasses als unaufschiebbare Maßnahme.

    Dagegen spricht entscheidend, dass er vorgetragen hat, er werde schnellstmöglich Widerspruch einlegen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. Juli 1995 - Bf III 14/94 - NVwZ-RR 1996, 397 ; VG Oldenburg, Beschlüsse vom 26. August 1996 - 7 B 3292/96 -, V.n.b., und vom 7. Juni 2002 - 2 B 2457/02 -, V.n.b.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1999 - 16 A 4091/96
    Um die Erklärung gegenüber dem Gericht zugleich als Verfahrenshandlung gegenüber der Behörde, nämlich als Widerspruch, zu qualifizieren, vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 28. Juli 1995 - Bf IV 14/94 -, NVwZ-RR 1996, 397 (398/399) m.w.N., fehlt es an der hinreichenden Verdeutlichung, daß das förmliche Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO bei der Behörde - und nicht beim Gericht - eingeleitet und durchgeführt werden soll.
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