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   FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 160/03   

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https://dejure.org/2004,33613
FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 160/03 (https://dejure.org/2004,33613)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV 160/03 (https://dejure.org/2004,33613)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV 160/03 (https://dejure.org/2004,33613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsen und Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.08.1993 - VII R 123/92

    Anfechtung des Zinsbescheides für Milch-Garantiemengenabgabe

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 160/03
    Folgerichtig hat die Rechtsprechung entschieden, dass auch für den auf § 14 Abs. 1 Satz 2 MOG gestützten Zinsbescheid ebenfalls die Vorschriften der AO 1977 entsprechend anzuwenden sind ( BFH-Urteil vom 17.08.1993, VII R 123/92 , BFHE 172, 558).

    Hiernach sind, wie die Rechtsprechung entschieden hat, auf nach § 14 Abs. 1 MOG festzusetzende Zinsen und nach § 14 Abs. 2 MOG gegebene Zinsansprüche die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden (BFH-Urteil vom 17.08.1993 a.a.O. und vom 29. April 1997, VII R 91/96 , BFHE 182, 253).

  • BFH, 16.01.1990 - VII R 102/87

    Abgabenordnung; entsprechende Anwendung der AO 1977 auf Bescheide zur Erhebung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 160/03
    Die Rechtsprechung hat bereits zur Vorgängervorschrift des § 12 Abs. 1 MOG 1986, nämlich zur Vorschrift des § 8 Abs. 2 MOG 1972 erkannt, dass auf Abgaben die Vorschriften der Reichsabgabenordnung (später in "Abgabenordnung 1977" geändert) entsprechend anzuwenden sind ( BFH-Urteil vom 16.01.1990, VII R 102/87 , BFHE 160, 87).
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 160/03
    Hiernach sind, wie die Rechtsprechung entschieden hat, auf nach § 14 Abs. 1 MOG festzusetzende Zinsen und nach § 14 Abs. 2 MOG gegebene Zinsansprüche die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden (BFH-Urteil vom 17.08.1993 a.a.O. und vom 29. April 1997, VII R 91/96 , BFHE 182, 253).
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

    Dass die Verjährungsvorschrift des Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 auch auf eine - wie hier - Fallkonstellation anwendbar ist, die die Rückforderung einer nach Auffassung des beklagten Hauptzollamtes zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung betrifft, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des erkennenden Senats seit langem anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 24.06.2004, C-278/02, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 21.04.2005, IV 160/03, [...]).
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

    Dass die Verjährungsvorschrift des Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 auch auf eine - wie hier - Fallkonstellation anwendbar ist, die die Rückforderung einer nach Auffassung des beklagten Hauptzollamtes zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung betrifft, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des erkennenden Senats seit langem anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 24.06.2004, C-278/02, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 21.04.2005, IV 160/03, [...]).
  • FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09

    Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im

    Dass die Verjährungsvorschrift des Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 auch auf eine - wie hier - Fallkonstellation anwendbar ist, die die Rückforderung einer nach Auffassung des beklagten Hauptzollamtes zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung betrifft, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des erkennenden Senats seit langem anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 24.6.2004, C-278/02, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 21.4.2005, IV 160/03, [...]).
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 72/06

    Erlass von Rückerstattungszinsen

    Im Übrigen lägen auch die Voraussetzungen der - entgegen der Ansicht des Finanzgerichts Hamburg (in der Entscheidung vom 10.11.2004 IV 160/03) - ohnehin nicht anwendbaren nationalen Erlassvorschriften nicht vor:.
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