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   OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12   

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https://dejure.org/2012,871
OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Der Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen darf durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitiges Stellen eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen zur Hauptverhandlung; Zulässigkeit des Stellens eines Entbindungsantrags auch noch nach Aufruf der Sache durch einen bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen

  • bussgeldsiegen.de

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entbindungsantrag - auch in der Hauptverhandlung noch nicht zu spät

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Kleiner Verfahrenstrick rettet bei Verspätung

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)

    OLG Düsseldorf entspannt Verteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258 (Ls.)
  • AnwBl 2012, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die

    b) Da der Verteidiger vorliegend die Fahrereigenschaft des Betroffenen eingeräumt und im Übrigen erklärt hat, keine weiteren Angaben zur Sache und keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin weder weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs noch Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erwarten waren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2012, 2 Rbs 13/12, juris, Rn. 4).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Insofern gilt nichts anderes als für die Stellung des Entbindungsantrags (s. o.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258 [Leitsatz, Volltext bei juris]; OLG Naumburg zfs 2002, 251; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG Stand März 2013, § 73 Rn. 10).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
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