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RG, 27.03.1908 - IV 205/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Findet § 271 St.G.B.'s Anwendung, wenn ein Angeklagter durch unwahre Angaben über seine persönlichen Verhältnisse seine Verurteilung unter der von ihm angegebenen unrichtigen Bezeichnung herbeiführt? 2. Sind im Königreiche Sachsen die in Gemäßheit der §§ 1974. 1975 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 201
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17
Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der …
Soweit das Reichsgericht entschieden hat, auf Grund unveröffentlichter behördlicher "Anordnungen' geführte Gefangenenjournale bzw. -bücher könnten mit erhöhter Beweiskraft versehene Feststellungen zu den Häftlingen enthalten (vgl. Urteile vom 27. März 1908 - IV 205/08, RGSt 41, 201, 205; vom 30. Dezember 1910 - V 797/10, RGSt 44, 196, 197 f.;… s. auch LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 271 Rn. 35), waren die betreffenden Verwaltungsvorschriften (Teil der Geschäftsordnung der Justizbehörden, Schließereiordnung) wie Gesetze im materiellen Sinne ausgeformt.