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   BFH, 05.03.1970 - IV 213/65   

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https://dejure.org/1970,219
BFH, 05.03.1970 - IV 213/65 (https://dejure.org/1970,219)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1970 - IV 213/65 (https://dejure.org/1970,219)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1970 - IV 213/65 (https://dejure.org/1970,219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Freiberufliche Einkunftsart - Gewerbliche Einkunftsart - Gewerbesteuervorauszahlung - Einkommensteuerveranlagungen - Tätigkeit des Steuerpflichtigen - Umfang der Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 1
  • DB 1970, 2201
  • BStBl II 1970, 793
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.09.1965 - V 91/63 U

    Voraussetzung der Bindung des Finanzamts nach dem Grundsatz über Treu und Glauben

    Auszug aus BFH, 05.03.1970 - IV 213/65
    Auszugehen ist von dem allgemein auch in der Rechtsprechung des BFH anerkannten Grundsatz, daß allein durch Zeitablauf eine Verwirkung der Geltendmachung von Steueransprüchen nicht eintreten kann, vgl. hierzu Urteil des BFH V 91/63 U vom 16. September 1965, BFH 83, 441, BStBl III 1965, 657.
  • BFH, 27.04.1961 - IV 336/59 U

    Zulässigkeit der nachträglichen Heranziehung eines Steuerpflichtigen zur

    Auszug aus BFH, 05.03.1970 - IV 213/65
    Zwar würde der Senat auch hier, wenn der Steuerpflichtige sich nur auf die Behandlung seiner Einkünfte bei der Einkommensteuer-Veranlagung sollte berufen können, entsprechend seiner Entscheidung IV 336/59 U vom 27. April 1961, BFH 73, 34, BStBl III 1961, 281 eine Verwirkung noch nicht annehmen.
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Im Hinblick auf die bisherige steuerliche Handhabung sei jedoch der Anspruch des FA auf Erteilung von Gewerbesteuer-Meßbescheiden für die Jahre 1981 und 1982 nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) verwirkt.

    Der Senat hat allerdings in seinem Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 entschieden, daß der Anspruch des FA auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheides verwirkt sein könne, wenn die Frage der Einkunftsart (freiberuflich oder gewerblich) streitig sei, die Gewerbesteuervorauszahlung nach Prüfung dieser Frage auf 0 DM festgesetzt worden sei und auch aus späteren Einkommensteuerveranlagungen deutlich zu erkennen gewesen sei, daß das FA die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als freiberuflich beurteilt habe.

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75

    Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind

    Insoweit ging es davon aus, daß das FA nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) das Recht auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids für 1962 verwirkt habe, da der Kläger nach der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 1963 nicht mehr mit einem Gewerbesteuermeßbescheid für 1962 habe rechnen brauchen.
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Soweit eine Abweichung des FG von dem Senatsurteil vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) geltend gemacht wird, ist diese nicht schlüssig vorgetragen.

    Insoweit hätte der Kläger dem in seiner Beschwerdebegründung zitierten Rechtssatz aus dem Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 einen Rechtssatz gegenüberstellen müssen, der sich aus der Vorentscheidung ergibt und der von dem erstgenannten Rechtssatz abweicht (ständige Rechtsprechung; vgl. Nachweise in Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).

    Zwar wird in der Beschwerdebegründung aus dem Leitsatz des Urteils in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 zitiert.

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Dieses Urteil (in dem die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages als nicht erfüllt angesehen wurden) bezieht sich auf das Senatsurteil vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793).

    Den entscheidenden Grund dafür, im Fall des Urteils in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 einen Vertrauenstat bestand zu bejahen, sah der Senat darin, daß das FA -- abgesehen von der einkommensteuerlichen Behandlung -- auf das Vorstelligwerden des Steuerpflichtigen hin im Jahre 1952 eine gewerbesteuerliche Entscheidung getroffen hatte, von der der Steuerpflichtige habe annehmen dürfen, daß sie sich künftig im Unterlassen von Gewerbesteuerbescheiden niederschlagen werde.

    Das FG hat nicht festgestellt, daß das seinerzeit zuständige FA dem Kläger gegenüber eine gewerbesteuerliche Entscheidung im Sinne des Senatsurteils in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 getroffen hat.

  • BFH, 19.06.2001 - IV B 149/00

    Gewerbesteuervorauszahlung - Beschwerde - Wiedergabe allgemeiner

    a) Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793).

    Dem BFH-Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 liegt die Besonderheit zugrunde, dass der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zuvor die Gewerbesteuervorauszahlungen auf 0 DM herabgesetzt hatte.

    Folglich kann die Entscheidung des Streitfalls, in dem keine Gewerbesteuervorauszahlungen auf 0 DM herabgesetzt wurden, von dem BFH-Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793 nicht abweichen.

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Die Rechtsprechung des BFH begnügt sich zum Teil mit dem Hinweis, daß Verwirkung eintrete, wenn das FA (obwohl es den Steueranspruch kennt oder kennen müßte) längere Zeit gegenüber dem Steuerpflichtigen untätig bleibt und dieser sich "darauf einrichten darf, daß der Steueranspruch nicht mehr geltend gemacht wird" (vgl. z. B. die Urteile vom 30. Mai 1973 I R 35/71, BFHE 109, 368 [372], BStBl II 1973, 668, und vom 5. März 1970 IV 213/65, BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793).
  • BFH, 21.07.1988 - V R 97/83

    Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den

    Das FA rügt die Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und macht geltend, der vorliegende Sachverhalt sei dem des BFH-Urteils vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) vergleichbar.

    Im Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793, auf das im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 Bezug genommen worden sei, habe der BFH sich mit der Frage der Verwirkung auseinandergesetzt.

  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

    Die Klägerin geht zutreffend von dem allgemeinen, auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannten (BFH-Urteil vom 5. März 1970 IV 213/65, BFHE 100, 1 , BStBl II 1970, 793 , mit weiteren Nachweisen) Grundsatz aus, daß die Geltendmachung von Steueransprüchen nicht allein durch Zeitablauf verwirkt werden kann.

    Im übrigen sind keine Umstände ersichtlich, die über eine bloße Untätigkeit des Finanzamts hinausgehen, oder die das Finanzamt zu einem bestimmten Verhalten innerhalb einer kürzeren Frist hätten veranlassen können oder müssen (vgl dazu beispielsweise den Fall des BFH-Urteils IV 213/65, BFHE 100, 1 , BStBl II 1970, 793 , in dem bezüglich der Verwirkung eines Gewerbesteueranspruchs entscheidend auf den, für ein späteres Veranlagungsjahr erlassenen Einkommensteuerbescheid abgestellt worden ist).

  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Ebensowenig aber ist im Streitfall eine Verwirkung der Ansprüche des FA auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids für das Jahr 1961 eingetreten (vgl. BFH-Urteil IV 213/65 vom 5. März 1970, BFH 100, 1, BStBl II 1970, 793).
  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

    Dabei wurde aber auf den Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Folgejahres abgehoben, weil erst vom Zeitpunkt seines Ergehens an ein Unterbleiben der Gewerbesteuerveranlagung als sicher anzunehmen sei (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1970 IV 213/65, BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793).
  • FG Köln, 27.06.1997 - 14 K 1285/92

    Vertrauenstatbestand wegen einkommensteuerrechtlichem Verhalten der

  • BFH, 30.05.1973 - I R 35/71

    Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer

  • FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03

    Umqualifizierung von Einkünften einer GmbH & Co KG in Einkünfte aus gewerblicher

  • FG Niedersachsen, 07.12.2000 - 14 K 651/96

    Gewerbliche Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 52/99

    Gewerbesteuer - Revision - Gewerbetreibenden - Freiberufler - Verwirkung

  • BFH, 18.12.2002 - XI B 150/00

    NZB: GewSt-Messbescheid, Vertrauenstatbestand

  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 140/01

    Beurteilung von Werbetexten durch Philosophen als gewerbliche Tätigkeit;

  • BFH, 19.07.1995 - X R 49/93

    Gewerblichkeit der Tätigkeit der Inhaberin von Belieferungsrechten aus

  • BFH, 29.01.1974 - VII R 69/71
  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 1417/09

    Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 1087/09

    Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 23/84

    Aufforderung zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung

  • BFH, 21.08.1973 - VII R 69/71

    Zölle - Verbrauchsteuern - Verjährungsfrist - Hemmung des Ablaufs

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Rechtsprechung
   FG München, 09.11.1967 - IV 213/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,10998
FG München, 09.11.1967 - IV 213/65 (https://dejure.org/1967,10998)
FG München, Entscheidung vom 09.11.1967 - IV 213/65 (https://dejure.org/1967,10998)
FG München, Entscheidung vom 09. November 1967 - IV 213/65 (https://dejure.org/1967,10998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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