Rechtsprechung
FG Berlin, 19.05.1994 - IV 237/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,35527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 25.11.1999 - III R 77/97
Investitionszulage für Datenkabel
Ähnlich wie in dem vom FG Berlin im Urteil vom 19. Mai 1994 IV 237/93 (…D-spezial, 1994, Nr. 36, S. 5, Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 6. Februar 1997 III B 144/94, BFH/NV 1997, 674 als unzulässig verworfen) entschiedenen Fall seien die Kabel auch hier allein den betrieblichen Bedürfnissen der Klägerin und den jeweiligen Standorten der Geräte der EDV-Anlage angepasst worden. - FG Berlin, 13.08.1997 - II 250/93 Die Sachlage im Streitfall unterscheide sich nicht von derjenigen, die dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts -;FG-; Berlin vom 19. Mai 1994 - IV 237/93 - (D-;spezial 36/94 S. 5; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluß des Bundesfinanzhofes -;BFH-; vom 6. Februar 1997 - III B 144/94 -) zugrunde liege.
Nach diesen Grundsätzen sind zum Beispiel Zentralheizungen (…vgl. BFH, a. a. O.) mit den dazugehörigen Leitungen, wie auch Wasser- und Stromleitungen aufgrund der heutigen Anforderungen, die an die Nutzbarkeit von Gebäuden gestellt werden, als wesentliche Bestandteile zu betrachten (vgl. auch FG Berlin IV 237/93, a. a. O.).
Insoweit sind sie, ähnlich wie die Kabel in dem durch Urteil IV 237/93 des FG Berlin (…a. a. O.) entschiedenen Fall, allein den betrieblichen Bedürfnissen der Klägerin und den jeweiligen Standorten der Geräte der EDV-Anlage angepaßt, die verändert werden können und - nach dem unbestrittenen und glaubhaften Vortrag der Klägerin - tatsächlich auch verändert worden sind.