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   FG Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - IV 285/87   

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FG Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - IV 285/87 (https://dejure.org/1989,5850)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.06.1989 - IV 285/87 (https://dejure.org/1989,5850)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - IV 285/87 (https://dejure.org/1989,5850)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1989, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Juni 1989 - IV 285/87 -,.

    Der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes Oldenburg in Holstein vom 6. Juni 1986 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 5. März 1987, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Juni 1989 - IV 285/87 - und der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1991 - X R 63/89 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 03.06.1992 - X R 91/90

    Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )

    Das Schleswig-Holsteinische FG hat bei der Vermietung einer beweglichen Sache (Segelyacht) angenommen, daß für jedes Jahr der Vermietungstätigkeit eine Einkünfteermittlung stattfindet und ein so ermittelter Verlust dem Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG unterliegt (Urteil vom 28. Juni 1989 IV 285/87, EFG 1989, 635).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99

    Vercharterung von Segelyachten; Verlustabzug

    Dabei berief es sich auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. Juni 1989 IV 285/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 635), das vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluß vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 (nicht veröffentlicht --NV--) bestätigt worden ist.

    In Übereinstimmung mit dem BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 (NV), mit dem das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 1989, 635 bestätigt wurde, liegt es nahe, daß die Tätigkeit der Kläger nicht gewerblicher Natur i.S. des § 15 EStG war, sondern als Vermietung beweglicher Gegenstände unter § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG fiel.

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98

    Vercharterung einer Segelyacht; Einnahmeerzielungsabsicht und Verlustverrechnung

    Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 635 veröffentlichten Urteil u.a. aus, das FA habe die Einkünfte aus der Vercharterung der Jacht zu Recht nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beurteilt.
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