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   BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U   

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https://dejure.org/1963,1222
BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U (https://dejure.org/1963,1222)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1963 - IV 296/62 U (https://dejure.org/1963,1222)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - IV 296/62 U (https://dejure.org/1963,1222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvergünstigung eines Schriftstellers bei laufendem, von der Auflageziffer abhängigem Honorar anstelle einer einmaligen Abfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 333
  • DB 1964, 904
  • BStBl III 1964, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U
    Der Bundesfinanzhof habe zwar in seiner Entscheidung VI 87/55 U vom 1. Februar 1957 (BStBl 1957 III S. 104, Slg. Bd. 64 S. 271) anerkannt, daß unter besonderen Umständen außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG auch dann angenommen werden könnten, wenn sie sich auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre verteilten, sofern es sich um eine als einmalige Zahlung beabsichtigte Zahlung handle.
  • BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67

    Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu

    Bei einer -- vor allem vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretenden -- Zusammenballung von Einkünften besteht ein Bedürfnis für eine Tarifbegünstigung (vgl. das Urteil des BFH IV 296/62 U vom 5. Dezember 1963, BFH 78, 333, BStBl III 1964, 130).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73

    Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb -

    Nach dem BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 296/62 U (BFHE 78, 333, BStBl III 1964, 130) besteht ein Bedürfnis für eine solche Tarifvergünstigung grundsätzlich nur bei einer Zusammenballung von Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in einem Jahr zufließen.

    Der BFH hat andererseits einheitliche Entlohnungen für mehrjährige Tätigkeiten, die dem Steuerpflichtigen in drei Jahren zufließen, nicht nach § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG begünstigt, mögen sie von vornherein in einem Gesamtbetrag festgesetzt sein oder nicht (vgl. Urteile IV 296/62 U und vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529).

  • FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01

    Arbeitslohn für mehrere Jahre bei Aktienoptionsrechten

    Das Gericht erachtet diese Auslegung für eine zutreffende Interpretation auch des Begriffs "außerordentliche Einkünfte" jedenfalls dann, wenn sich der Zufluss einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit auf ein Jahr konzentriert bzw. sich ein Teilzufluss in anderen Jahren als von völlig untergeordneter Bedeutung darstellt (vgl. BFH - Urteil vom 05. Dezember 1963 IV 296/62 U, BStBl. III 1964, 130).
  • FG Baden-Württemberg, 21.09.1999 - 11 K 146/96

    Besteuerung von Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen; Voraussetzung für

    Daß zuvor schon Zahlungen an den Kläger für das genannte Patent im Jahre 1988 (100.000,- DM) und im Jahr 1990 (37.000,- DM) geleistet worden waren, war hier unerheblich, da diese Zahlungen im Verhältnis zu den Zahlungen in den Jahren 1994 und 1995 (Verhältnis: ca. 1/10: 9/10) unbedeutend bzw. geringfügig waren (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 296/62 U, BStBl III 1964, 130 bei umgekehrter Fallgestaltung).
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