Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1961 - IV 320/59 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2487
BFH, 10.08.1961 - IV 320/59 U (https://dejure.org/1961,2487)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1961 - IV 320/59 U (https://dejure.org/1961,2487)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1961 - IV 320/59 U (https://dejure.org/1961,2487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Widerrufs einer Stundung mit rückwirkender Kraft aufgrund der Täuschung über tatsächliche Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 611
  • DB 1961, 1444
  • BStBl III 1961, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.02.1952 - IV 280/51 S

    Wegfall von Vergünstigungen zur Absetzung von Kosten zur Beseitigung von

    Auszug aus BFH, 10.08.1961 - IV 320/59 U
    Wenn das Finanzamt im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Darstellung eine sehr weitgehende Stundung gewährte, gebot der Grundsatz von Treu und Glauben, der nicht nur zugunsten des Steuerpflichtigen gilt, den vielmehr auch der Steuerpflichtige in seinem Verhalten gegenüber der Verwaltung zu beachten hat (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des erkennenden Senats IV 280/51 S vom 7. Februar 1952, BStBl 1952 III S. 85, Slg. Bd. 56 S. 212), daß der Bf. dem Finanzamt von den Ausschüttungen Mitteilung machte.
  • RFH, 25.09.1935 - IV A 97/34
    Auszug aus BFH, 10.08.1961 - IV 320/59 U
    Sollte nur der Vertreter des Bf. die Stundungsverfügung durch unlautere Mittel veranlaßt haben - nach der Erklärung des Bf. vom 12. Juli 1957 und nach dem Akteninhalt ist dies jedoch nicht anzunehmen -, so müßte auch in diesem Falle der Bf. dies gegen sich gelten lassen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 97/34 vom 25. September 1935, Slg. Bd. 38 S. 196).
  • FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20

    Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften - Anfechtung von

    Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt, dass zwischen der Anwendung des unlauteren Mittels und dem Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 130 AO Rn. 24, Stand: August 2019; BFH, Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 141/97, BFH/NV 1999, 433, juris Rn. 13; BFH, Urteil vom 10. August 1961, IV 320/59 U, BStBl. III 1961, 488, juris Rn. 12).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 141/97

    Haftungsbescheid; Zuständigkeit; Sachaufklärungspflicht

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 ein Verwaltungsakt, der einen rechtserheblichen Vorteil begründet, außerhalb der Jahresfrist des § 130 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 zurückgenommen werden darf, wenn er durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung erwirkt worden ist, daß Arglist bereits vorliegt, wenn der Steuerpflichtige bei der Behörde einen Irrtum durch Vorspiegelung unwahrer oder Unterdrückung wahrer Tatsachen hervorgerufen oder aufrechterhalten hat (vgl. Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 57. Aufl., § 123 Tz. 2 a; Schwarz/Frotscher, AO 1977, § 130 Rz. 26), daß der Begünstigte das unlautere Mittel nicht selbst angewandt haben und sich arglistiges Verhalten eines Dritten, z.B. seines Steuerberaters, zurechnen lassen muß (vgl. List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 130 AO 1977 Rz. 34; Rüsken in Klein, a.a.O., § 130 Tz. 8; Beermann/von Wedelstädt, Steuerliches Verfahrensrecht, § 130 AO 1977 Rz. 10, 14, und Urteil des Reichsfinanzhofs vom 25. September 1935 IV A 97/34, RFHE 38, 196, RStBl 1935, 1353; Schwarz/Frotscher, a.a.O., § 130 Rz. 23; Tipke/Kruse, a.a.O., § 130 AO 1977 Tz. 6), daß der Täuschende bewußt, d.h. vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz, auf den Willen des Getäuschten einwirken muß und grobe Fahrlässigkeit nicht genügt, und daß zwischen dem unlauteren Mittel --hier der Täuschung-- und der Gewährung des Erlasses ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 1961 IV 320/59 U, BFHE 73, 611, BStBl III 1961, 488).
  • BFH, 05.02.1975 - I R 85/72

    Unlautere Mittel - Widerruf - Steuererlaß - Anwendung - Kenntnis der

    Ohne Bedeutung ist, ob die Verfügung u. U. auch ohne Anwendung des unlauteren Mittels hätte erwirkt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1961 IV 320/59 U, BFHE 73, 611, BStBl III 1961, 488).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht