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   BFH, 25.06.1970 - IV 350/64   

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https://dejure.org/1970,98
BFH, 25.06.1970 - IV 350/64 (https://dejure.org/1970,98)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1970 - IV 350/64 (https://dejure.org/1970,98)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1970 - IV 350/64 (https://dejure.org/1970,98)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche Aufgabevorgänge - Veräußerung der wesentlichen Grundlagen - Produktionsunternehmen - Aufgabegewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3 § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 479
  • DB 1970, 2301
  • BStBl II 1970, 719
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.1965 - I 145/63
    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß die vom Gesetz der Betriebsveräußerung gleichgestellte Betriebsaufgabe im allgemeinen nicht in einem Akt erfolgt, sondern sich naturgemäß allmählich vollzieht (vgl. die BFH-Urteile VI 118 und 119/65 und I 145/63 vom 23. November 1965, HFR 1966, 207).

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des I. Senats I 145/63, durch das er im übrigen nicht gebunden wäre, weil es sich weder um ein sog. S-Urteil noch um ein nach dem 31. Dezember 1965 ergangenes Urteil handelt (vgl. § 184 Abs. 2 Nr. 5 FGO).

  • BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S

    Zusammenfall einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes mit einem

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Der Veräußerer kann diese Folge nicht dadurch umgehen, daß er die Umlaufgüter zunächst in sein Privatvermögen überführt, um sie dann "privat" zu veräußern (BFH-Urteile IV 107/63 U vom 12. März 1964, BFH 79, 476, BStBl III 1964, 406; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; VI 118 und 119/65).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U

    Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Der Veräußerer kann diese Folge nicht dadurch umgehen, daß er die Umlaufgüter zunächst in sein Privatvermögen überführt, um sie dann "privat" zu veräußern (BFH-Urteile IV 107/63 U vom 12. März 1964, BFH 79, 476, BStBl III 1964, 406; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; VI 118 und 119/65).
  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Die Vorinstanz ging zutreffend davon aus, daß die Aufgabe eines Betriebs im Sinn des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG nur dann vorliegt, wenn -- ebenso wie bei der Veräußerung des Betriebs -- der bisherige Inhaber des Betriebs seine gewerbliche Tätigkeit einstellt und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zuge aufdeckt (§ 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG; vgl. auch BFH-Urteile IV 33/63 U vom 21. Januar 1965, BFH 81, 630, BStBl III 1965, 227; VI 118 und 119/65 vom 16. September 1966, BFH 87, 134, BStBl III 1967, 70).
  • BFH, 21.01.1965 - IV 33/63 U

    Ende eines vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Die Vorinstanz ging zutreffend davon aus, daß die Aufgabe eines Betriebs im Sinn des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG nur dann vorliegt, wenn -- ebenso wie bei der Veräußerung des Betriebs -- der bisherige Inhaber des Betriebs seine gewerbliche Tätigkeit einstellt und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zuge aufdeckt (§ 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG; vgl. auch BFH-Urteile IV 33/63 U vom 21. Januar 1965, BFH 81, 630, BStBl III 1965, 227; VI 118 und 119/65 vom 16. September 1966, BFH 87, 134, BStBl III 1967, 70).
  • BFH, 10.09.1957 - I 294/56 U

    Streit über das Vorliegen eines laufenden Gewinns oder eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
    Die Anmeldung der Liquidation der Personengesellschaft zum Handelsregister führe nicht dazu, daß zwangsläufig alle geschäftlichen Maßnahmen als in einem kurzen zeitlichen Zusammenhang miteinander stehend beurteilt werden müßten (Urteil des BFH I 294/56 U vom 10. September 1957, BFH 65, 468, BStBl III 1957, 414).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Die Veräußerung gehört dann nicht zum Aufgabe-, sondern zum "laufenden" Gewinn, wenn die Veräußerung wie im bisherigen laufenden Betrieb an den bisherigen Kundenkreis erfolgt und insoweit die bisherige normale Geschäftstätigkeit fortgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719).
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Fabrikationsbetriebes werden von der Rechtsprechung regelmäßig auch das bewegliche Anlagevermögen, vor allem Maschinen und andere Produktionsanlagen, gerechnet (vgl. ausführlich Reiss, a. a. O., § 16 F 52; BFH/NV 1993, 358, 359; BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, 712; in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, 1015, betreffend Autohandel und Reparaturbetrieb; vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458, 460, betreffend Torfabbaumaschine; vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578, bejaht für Maschinen und technische Geschäftsausstattungen einer Druckerei, weil sie für die Betriebsfortführung funktional von erheblicher Bedeutung seien, gleich ob sie nach Ablauf der 10jährigen Pachtzeit veraltet und technisch überholt seien; BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 479, m. w. N.; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, 720, betreffend Spinnereimaschinen als wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Kammgarn-Spinnerei; vom 30. April 1985 VIII R 203/80, BFH/NV 1986, 21 für ein Schlosserei- und Metallbauunternehmen haben Wirtschaftsgüter wie Betriebsausstattung, Werkzeuge und Geschäftswagen von ihrer Funktion her ein wesentliches Gewicht für die Betriebsführung, weil ein Unternehmen dieser Art zu seiner Führung solcher Wirtschaftsgüter bedarf - Buchwert: 48.000 DM - Urteil vom 16. November 1967 IV R 8/67, BFHE 90, 329, BStBl II 1968, 78, 79, nur wenn er Pächter im wesentlichen den vom Verpächter betriebenen Gewerbebetrieb fortsetzt, läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß der Verpächter einen Gewerbebetrieb lediglich in anderer Form als der Eigenbewirtschaftung, nämlich durch Verpachtung fortsetzt; vom 16. Mai 1963 IV 439/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1974, § 16, Rechtsspruch 52, betreffend Busunternehmen, das nur 3 von 7 Bussen veräußerte; die Rechtsprechung hat also auch Serienfabrikate zu den notwendigen wesentlichen Betriebsgrundlagen gerechnet, bestätigt in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, 1015; ferner vom 23. Februar 1961 IV 89/60, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 16, Rechtsspruch 29; vom 10. März 1960 IV 298/58, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 16, Rechtsspruch 19, weil teilweise die Maschinen und ein wesentlicher Teil des Fuhrparks nicht veräußert worden waren, keine Betriebsaufgabe).
  • BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79

    Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1970 IV 350/64 (BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719) ab.

    Sie macht geltend, das Urteil in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719 könne keine Anwendung finden, weil die verkauften Waren wegen ihrer langen Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - nämlich 7 bis 25 Jahre - praktisch zum Anlagevermögen gehört hätten und deshalb aus deren Veräußerung kein laufender, sondern ein Aufgabegewinn i. S. des § 16 Abs. 3 EStG entstanden sei.

    Die daraus erzielten Gewinne seien nach dem Urteil in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719 keine begünstigten Aufgabegewinne.

    Im Gegensatz zu diesen massiert entstehenden außerordentlichen Gewinnen berühren die außerhalb der Betriebsaufgabe anfallenden normalen Geschäfte und ihre Abwicklung den Aufgabengewinn nicht (BFH-Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, und in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719).

    Nach dem Urteil in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, setzt zwar ein Steuerpflichtiger, der Umlaufgüter an einem Abnehmerkreis veräußert, mit dem er auch bisher seine Geschäfte abschloß, damit trotz Betriebsaufgabe seine normale gewerbliche Tätigkeit fort, aus der er einen nichtbegünstigten laufenden Gewinn aus Gewerbebetrieb erzielt.

    Hierdurch unterscheidet sich die Streitsache von dem durch das Urteil in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, entschiedenen Fall.

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