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   BFH, 23.11.1961 - IV 364/60 U   

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https://dejure.org/1961,1700
BFH, 23.11.1961 - IV 364/60 U (https://dejure.org/1961,1700)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1961 - IV 364/60 U (https://dejure.org/1961,1700)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1961 - IV 364/60 U (https://dejure.org/1961,1700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung der überzahlten Einkommensteuer an einen Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 366
  • DB 1962, 358
  • BStBl III 1962, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.1956 - I 108/54 U

    Formelle Voraussetzungen von Steuerbescheiden - Unterschrift des zuständigen

    Auszug aus BFH, 23.11.1961 - IV 364/60 U
    Daraus folge aber - in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 108/54 U vom 14. Februar 1956 (BStBl 1956 III S. 97, Slg. Bd. 62 S. 263) - kein allgemeiner Grundsatz, daß nicht unterschriebene Erklärungen unwirksam seien.

    Es kann aber in Übereinstimmung mit dem genannten Urteil des Bundesfinanzhofs I 108/54 U vom 14. Februar 1956 (a.a.O.) aus dieser Regelung kein allgemeiner Grundsatz hergeleitet werden, daß nicht oder nicht eigenhändig unterschriebene Erklärungen als rechtlich bedeutungslos anzusehen wären.

  • BFH, 24.03.1960 - IV 317/57 U

    Umfang einer Liquidationsvollmacht - Der Steuerpflichtige als

    Auszug aus BFH, 23.11.1961 - IV 364/60 U
    Weder ihre Fassung "Wir ... erteilen hierdurch der Firma ... K.-G., für alle zu veranlagenden Steuern die Vollmacht" noch ihre spätere praktische Handhabung zwingen zu einer derartigen Deutung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 317/57 U vom 24. März 1960, BStBl 1960 III S. 241, Slg. Bd. 70 S. 650).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Zwar sind nicht oder nicht eigenhändig unterschriebene Steuererklärungen nicht schlechthin als rechtlich bedeutungslos anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1961 IV 364/60 U, BFHE 74, 366, BStBl III 1962, 139).
  • BFH, 08.07.1983 - VI R 80/81

    Unterschriftsstreifen - Unterschrift - Lohnsteuer-Jahresausgleich -

    Es ist anerkannt, daß die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung bei Steuererklärungen - für den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich gilt nichts anderes - dem Steuerpflichtigen die Bedeutung seiner Steuererklärung als Wissenserklärung bewußt machen soll (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1956 I 108/54 U, BFHE 62, 263, BStBl III 1956, 97, sowie vom 23. November 1961 IV 364/60 U, BFHE 74, 366, BStBl III 1962, 139, und vom 8. Juni 1971 VII R 75/68, BFHE 103, 18, BStBl II 1971, 726).
  • BFH, 13.08.1970 - IV 48/65

    Zusammenzuveranlagende Eheleute - Gemeinsame Steuererklärung -

    In dem weiteren Urteil IV 364/60 U vom 23. November 1961 (BFH 74, 366, BStBl III 1962, 139) ist der Senat davon ausgegangen, daß bei Zusammenveranlagung ein von dem Ehemann gestellter Erstattungsantrag als mit Wissen und mit Willen der Eheleute gestellt gelten müsse, weil mit der Zustellung des Bescheides an die gemeinsame Anschrift der (nicht getrennt lebenden) Eheleute das Gesetz annehme, daß der Bescheid beiden Eheleuten zur Kenntnis gelangt sei, so daß jeder Ehegatte in der Lage sei, die für ihn sich ergebenden Folgerungen zu ziehen.
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