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FG Baden-Württemberg, 25.09.1984 - IV 373/80 |
Zitiervorschläge
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 1984 - IV 373/80 (https://dejure.org/1984,22668)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96
Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten
Eine Nachforschungspflicht ist für den Arbeitgeber zudem unzumutbar, weil der Arbeitnehmer nicht offenbarungspflichtig ist (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1984 IV 373/80, EFG 1985, 258;… Trzaskalik in Kirchhof, § 38 EStG Rdnr. B 42 [April 1990]). - FG Düsseldorf, 20.11.1997 - 11 K 5868/91
Wirksamkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids; Lohnsteuer für Trinkgelder …
Entgegen der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 25.09.1984 IV 373/80, Entscheidungen der Finanzgerichte ( EFG ) 1985, 258) ist es nicht unverhältnismäßig, dem Arbeitgeber die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer aufzuerlegen, verbunden mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, gegenüber seinen Arbeitnehmern zur Berechnung der Lohnsteuerabzugsbeträge Ermittlungen über die von Dritten an die Arbeitnehmer gezahlten Trinkgelder vorzunehmen und gegebenenfalls bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben dem Finanzamt entsprechend Mitteilung zu machen.