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   BFH, 24.09.1959 - IV 38/58 U   

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https://dejure.org/1959,802
BFH, 24.09.1959 - IV 38/58 U (https://dejure.org/1959,802)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1959 - IV 38/58 U (https://dejure.org/1959,802)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1959 - IV 38/58 U (https://dejure.org/1959,802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht für Veräußerungserlös aus dem Verkauf eines gemischtgenutzten Personenkraftwagens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 550
  • DB 1959, 1242
  • BStBl III 1959, 466
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 24.09.1959 - IV 38/58 U, BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466; vom 26.01.1994 - X R 1/92, BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 3. und 4., und in BFH/NV 2015, 973, Rz 21; Beschluss vom 10.01.1991 - IV B 105/89, BFH/NV 1991, 386) sowie herrschender Auffassung in der Literatur (Kessens, EFG 2018, 1350; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 519; Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 4 Rz 51; Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 379; Schindler in Kirchhof, a.a.O., § 6 Rz 164; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz E 38; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 550 "Veräußerung"; anderer Ansicht, soweit ersichtlich, nur noch Stadie, Finanz-Rundschau --FR-- 2016, 289, 295 f.; früher aber auch Gercke, Deutsche Steuer-Rundschau --DStR-- 1955, 487 f.; Müller, DStR 1956, 153 f.; Niepoth, Betriebs-Berater --BB-- 1955, 825 f.) erhöht bei einer Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i.S. der §§ 4 und 5 EStG.

    Die Besteuerung der Nutzungsentnahme unter Berücksichtigung der AfA steht somit in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Bemessung des Veräußerungsgewinns (BFH-Urteile in BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466, und in BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 4.; FG Münster, Urteil vom 05.09.1995 - 6 K 2571/93 E, EFG 1996, 216; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.1957 - I 56/56, EFG 1957, 402; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 550 "Veräußerung").

    Denn die Besteuerung der Veräußerung unter Aufdeckung stiller Reserven ist ausschließlich Folge der vollumfänglichen Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen (vgl. für bewegliche Wirtschaftsgüter BFH-Urteil in BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466; BFH-Beschluss vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 22).

    Die AfA wird in diesem Rahmen lediglich als Berechnungsposten für die Bemessung der an die Privatsphäre erfolgenden Wertabgabe berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466, und in BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 4.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 1957, 402).

  • BFH, 25.03.1988 - III R 96/85

    1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2.

    Diese Auffassung liegt auch dem BFH-Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U (BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466) zugrunde.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10

    Veräußerungserlös - Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines betrieblich

    Schon in seinem Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U BStBl III 1959, 466 hat der Bundesfinanzhof für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, der teils privat genutzt wurde, hinsichtlich der Höhe des Veräußerungsgewinnes die Ansicht vertreten, dass der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös als Gewinn zu erfassen ist, dass also insbesondere die auf die private Nutzung entfallende AfA, die zwar nicht den Gewinn der früheren Veranlagungszeiträume, wohl aber den Buchwert des Pkw´s beeinflusst hat, den Veräußerungsgewinn nicht mindert.
  • BFH, 12.12.1973 - VIII R 40/69

    Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern i. S. des § 4 Abs. 5 Nrn. 2 und

    Schon in seinem Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U (BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466) hat der BFH für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, der teils privat genutzt wurde, hinsichtlich der Höhe des Veräußerungsgewinns die Ansicht vertreten, daß der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös als Gewinn zu erfassen sei, daß also insbesondere die auf die private Nutzung entfallende AfA, die zwar nicht den Gewinn der früheren Veranlagungszeiträume, wohl aber den Buchwert des Pkw beeinflußt hat, den Veräußerungsgewinn nicht mindere.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1416/10

    Veräußerungserlös bei gemischt genutztem Wohnmobil

    Schon in seinem Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U BStBl III 1959, 466 hat der Bundesfinanzhof für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, der teils privat genutzt wurde, hinsichtlich der Höhe des Veräußerungsgewinnes die Ansicht vertreten, dass der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös als Gewinn zu erfassen ist, dass also insbesondere die auf die private Nutzung entfallende AfA, die zwar nicht den Gewinn der früheren Veranlagungszeiträume, wohl aber den Buchwert des Pkw´s beeinflusst hat, den Veräußerungsgewinn nicht mindert.
  • BFH, 23.04.1985 - VIII R 300/81

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes in einem Gewinnfeststellungsverfahren -

    Aus diesem Grund wird ein Ansatz des Wirtschaftsguts in der Bilanz mit den "angemessenen" Anschaffungskosten im Schrifttum zu Recht fast einhellig abgelehnt (siehe Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 4 EStG Anm. 51 b;/7/; Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Anm. 137; Gnam, Handbuch der Bilanzierung, Abt. 20 Rdnr. 27; Wenzig, Die steuerliche Betriebsprüfung - StBp - 1979, 272, 277; Küffner/Hübner, Betriebs-Berater - BB - 1982, 902, 903; Arndt, Finanz-Rundschau - FR - 1984, 412, 413; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U, BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466 für den Fall eines teilweise privat genutzten PKW; a. A. wohl Apitz, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1981, 619, 620).
  • BFH, 10.01.1991 - IV B 105/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der

    Der BFH hat bereits im Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U (BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466) entschieden, daß bei der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i. S. der §§ 4 und 5 EStG erhöht.
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Der Ansicht des Steuerpflichtigen kann nicht zugestimmt werden, weil ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht teilbar ist (BFH-Urteile IV 38/58 U vom 24. September 1959, BFH 69, 550, BStBl III 1959, 466; I 103/60 S vom 22. November 1960, BFH 72, 259, BStBl III 1961, 97).
  • BFH, 27.04.1961 - IV 158/59
    Der beim Verkauf eines zum Betriebsvermögen gehörenden, teilweise privat genutzten PKW erzielte Gewinn kann nicht im Verhältnis der betrieblichen und privaten Nutzung aufgeteilt werden; der Senat verbleibt bei den im Urteil vom 1959-09-24 IV 38/58 U - BStBl III S 466 - ausgesprochenen Grundsätzen.
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