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   FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01   

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https://dejure.org/2003,14578
FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01 (https://dejure.org/2003,14578)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2003 - IV 39/01 (https://dejure.org/2003,14578)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2003 - IV 39/01 (https://dejure.org/2003,14578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von lebenden Tieren ; Einhaltung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zum Wohlbefinden der Tiere, insbesondere zum Schutz der Tiere während des Transports; Kontrollen aufgrund einer Risikoanalyse beim Entladen im ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen:

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.01.1998 - C-161/96

    Südzucker

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dass für die Feststellung, ob eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, zu prüfen ist, ob die eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles angemessen und erforderlich sind (vgl. etwa EuGH , Urteil vom 29.1.1998 - C-161/96 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).

    In seinem Urteil vom 29.1.1998 - C-161/96 - hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weiterführend erkannt, unterscheide eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zwischen einer Hauptpflicht, deren Erfüllung erforderlich sei, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und einer Nebenpflicht, die im Wesentlichen administrativer Natur sei, so könne sie nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Nichtbeachtung der Nebenpflicht mit einer ebenso strengen Sanktion belegen wie die der Hauptpflicht (Rdnr. 31).

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 -161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-80/89

    Behn Verpackungsbedarf / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 -161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 -161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 -161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dass für die Feststellung, ob eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, zu prüfen ist, ob die eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles angemessen und erforderlich sind (vgl. etwa EuGH , Urteil vom 29.1.1998 - C-161/96 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).
  • FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 71/01

    Einkünfteverlagerung ins Ausland als verdeckte Gewinnausschüttung an einen

    Wegen der Einzelheiten wird auf die vom Finanzamt im AdV-Verfahren IV 39/2001 mit Schriftsatz vom 18.12.2001 als Anlagen 7 - 13 eingereichten Unterlagen (Gründungsvertrag, Registerveröffentlichung und Kaufvertrag vom 16.10.1995) Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Darstellung des Fahndungsprüfers im Ermittlungsbericht vom 08.05.2000, die Ermittlungsakten I - VI und die vom Finanzamt im Verfahren IV 39/2001 mit Schriftsatz vom 03.05.

  • FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05

    Veräußerung von Bezugsrechten

    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV 39/01, BStBl II 2002, 697).
  • FG Hamburg, 11.07.2005 - IV 322/01

    Entladekontrolle im Drittland

    Ihre Verletzung darf daher, ohne gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen, ebenso wie eine Verletzung der Hauptpflicht selbst den Verlust des Erstattungsanspruchs zur Folge haben (FG Hamburg, Urteil vom 29.4.2003, Az. IV 39/01; BFH, Urteil vom 7.12.2004, Az. VII R 39/03).
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