Rechtsprechung
BFH, 17.02.1966 - IV 360/62, IV 442/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft - Bestimmung der Umsatzgrenze nach dem auf ein volles Wirtschaftsjahr umgerechneten Umsatz - Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen - Ermittlung des ...
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft; Bestimmung der Umsatzgrenze nach dem auf ein volles Wirtschaftsjahr umgerechneten Umsatz; Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen; Ermittlung des Gewinns ...
Papierfundstellen
- BFHE 85, 413
- BStBl III 1966, 450
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für …
Auszug aus BFH, 17.02.1966 - IV 360/62
Daß der ursprünglich vom Finanzamt (FA) festgestellte Umsatz unter dieser Grenze lag, ist dabei ohne Bedeutung, da es für die rechtliche Beurteilung ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt und nicht auf den Umsatz, den das FA in unzutreffender Höhe festgestellt hat (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH- IV 11/64 S vom 5. November 1964, BFH 80, 356; BStBl III 1964, 602 [609, 610]; IV 202/62 U vom 25. März 1965, BFH 82, 509; BStBl III 1965, 431). - BFH, 25.03.1965 - IV 55/60 U
Ermittlung des Gewinns eines Landwirts nach Übernahme eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 17.02.1966 - IV 360/62
Der Senat ließ zwar in seiner Entscheidung IV 55/60 U vom 25. März 1965 (BFH 82, 504; BStBl III 1965, 429 [430]) die Frage offen, ob der Umsatz des Rumpfwirtschaftsjahres auf einen Umsatz des vollen Wirtschaftsjahres umzurechnen sei. - BFH, 25.03.1965 - IV 202/62 U
Grundlage der Besteuerung bei einem Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs
Auszug aus BFH, 17.02.1966 - IV 360/62
Daß der ursprünglich vom Finanzamt (FA) festgestellte Umsatz unter dieser Grenze lag, ist dabei ohne Bedeutung, da es für die rechtliche Beurteilung ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt und nicht auf den Umsatz, den das FA in unzutreffender Höhe festgestellt hat (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH- IV 11/64 S vom 5. November 1964, BFH 80, 356; BStBl III 1964, 602 [609, 610]; IV 202/62 U vom 25. März 1965, BFH 82, 509; BStBl III 1965, 431).
- FG Düsseldorf, 09.08.2007 - 16 K 840/05
Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten …
Da ein Steuerpflichtige mit dem Abbruch eines Gebäudes im allgemeinen ebenfalls zum Ausdruck bringt, dass das betreffende Wirtschaftsgut für ihn wirtschaftlich verbraucht ist (vgl. etwa BFH-Urteile vom 3. Dezember 1964 IV 442/62 S, BFHE 82, 214, BStBl III 1965, 323;vom 28. März 1973 I R 115/71, BFHE 109, 326, BStBl II 1973, 678), gilt Gleiches hier spiegelbildlich auf Erwerberseite.