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   BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U   

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BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U (https://dejure.org/1952,107)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1952 - IV 70/49 U (https://dejure.org/1952,107)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1952 - IV 70/49 U (https://dejure.org/1952,107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff bei den sogenannten Veräußerungsrenten - Verhältniss der Sonderausgaben zu den Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 754
  • NJW 1953, 357
  • DNotZ 1953, 44
  • DB 1952, 962
  • BStBl III 1952, 290
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 27.01.1944 - IV 157/43
    Auszug aus BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U
    3; IV 157/43 vom 27. Januar 1944, RStBl.

    So insbesondere Entscheidung des Reichsfinanzhofs IV 157/43 vom 27. Januar 1944 im Gegensatz zur Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 192/27 vom 18. Januar 1928, RStBl.

  • BFH, 25.01.1951 - I D 4/50

    Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und

    Auszug aus BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U
    Die gleiche Auffassung vertritt das Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 4/50 S vom 25. Januar 1951, BStBl. Teil III S. 68, Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen (Bay.FMBl.) S. 143 unter Ziff. III 2. Diese Grundsätze müssen entsprechend auch auf den vorliegenden Fall angewandt werden.
  • RG, 17.11.1942 - VI 42/42

    Können die Ansprüche aus § 843 und § 844 BGB. bei gleichzeitiger Verletzung einer

    Auszug aus BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U
    Zur Frage des Verhältnisses der Sonderausgaben zu den Betriebsausgaben hat der Reichsfinanzhof in der Entscheidung VI 42/42 vom 11. März 1942, RStBl.
  • BFH, 17.05.1952 - I 4/52 U

    Steuerliche Bewertung bei Geldwertänderungen - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U
    Siehe hierzu auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 4/52 vom 17. Mai 1952 (Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil III S. 208) unter Ziff. 4. Der Senat ist deshalb der Auffassung, daß es insbesondere in Hinblick auf die hohen Steuersätze, die das wirtschaftliche Problem, das in dem Rechtsproblem liegt, gegenüber den früheren Verhältnissen wesentlich verschärft haben, erforderlich ist, die bisherige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs hinsichtlich der Veräußerungsrenten weiterzubilden.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Mit Blick auf die volle Besteuerung auch entgeltlich erworbener Renten (insbesondere privater Veräußerungsrenten) regte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. September 1952 - IV 70/49 U - (BStBl III S. 290 ) an, die Rentenbesteuerung durch den Gesetzgeber neu zu regeln.

    Zudem ging es im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 18. September 1952 - IV 70/49 U -, BStBl III 1952 S. 290; vom 5. Februar 1953 - IV 41/49 U -, BStBl III 1953 S. 105 und vom 9. Juli 1953 - IV 289/52 U -, BStBl III 1953 S. 236) allein darum, die frühere, als systemwidrig kritisierte Besteuerung von Kapitalrückzahlungen auf Grund eines entgeltlich oder sonst privat erworbenen "Rentenstammrechts" durch ein einkommensteuerrechtlich folgerichtiges Besteuerungssystem zu ersetzen.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Mit Urteil vom 18. September 1952 IV 70/49 U (BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290) hat der BFH "in freier Auslegung des Gesetzes" entschieden, daß eine entgeltlich erworbene private Leibrente nur insoweit und erst dann steuerbar ist, wenn die durch die Veräußerung erzielten Einnahmen den Wert des veräußerten Gegenstandes übersteigen: Der BFH ließ die Verrechnung der Leibrentenzahlungen einer Versicherungsgesellschaft mit dem Wert der eingezahlten Einmalprämie zu (vgl. ferner BFH-Urteile vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105; vom 15.
  • BFH, 05.02.1953 - IV 41/49 U

    Besteuerung von Veräußerungsrenten - Minderung der Einkommensteuer um

    Zur Frage der Besteuerung von Veräußerungsrenten hat der Senat bereits eingehend in dem Urteil IV 70/49 U vom 18. September 1952, Bundessteuerblatt (BStBl.) 1952 III S. 290 Stellung genommen.

    In Verbindung hiermit sei ergänzend zu IV 70/49 U bemerkt:.

    Die Entscheidung IV 70/49 U geht von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs aus.

    Die Fassung des § 10 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 EStG 1934 spricht dafür, daß dem Gesetzgeber eine wesentliche Änderung gegenüber dem Einkommensteuergesetz 1925 nicht vorgeschwebt hat, IV 70/49 U zieht jedoch aus der Einordnung des § 22 EStG in den allgemeinen Begriff der Einkünfte und insbesondere aus der Auswirkung des Werbungskostenbegriffes des § 9 des Gesetzes auf § 22 die Schlußfolgerung, daß die Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz 1925 auf das Einkommensteuergesetz 1934 dort ihre Grenze finden muß, wo sie zu einem mit dem wirtschaftlichen Einkommensbegriff unvereinbaren Ergebnis führt.

    Die Entscheidung IV 70/49 U fordert für Einmalprämien als Vorbedingung der Übertragung der Grundsätze für Veräußerungsrenten auf die Besteuerung der durch sie erworbenen Renten, daß die Vergünstigung des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 a nicht in Anspruch genommen wird.

    Die Entscheidung IV 70/49 U sah bei der Gleichstellung der Einmalprämie mit den Beträgen, die zum Erwerb von Veräußerungsrenten getätigt werden, Werbungkosten zur Erzielung nicht steuerpflichtiger Einnahmen (der Rückzahlungsbeträge), in der Sprache des Bilanzsteuerrechtes ausgedrückt, in dem Vorgang insoweit lediglich eine Vermögensumschichtung.

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    aa) Aus dieser somit auch die Überschusseinkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG systematisch prägenden Trennung von Einkunfts- und Vermögensebene folgt zum einen, dass --im Einklang mit der Behandlung von Anschaffungskosten für den Erwerb einer Kapitalanlage i.S. von § 20 EStG-- die unmittelbaren Aufwendungen (Einmalprämie oder laufende Beiträge) für den Erwerb von Rentenrechten (sog. Veräußerungsrente; vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. September 1952 IV 70/49 U, BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290; vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105) auch insoweit, als deren Erträge (ganz oder teilweise) der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 1 oder Satz 3 Buchst. a EStG unterliegen, weder als sofort abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten noch als Absetzungen für Abnutzung Berücksichtigung finden können (vgl. zur gesetzlichen Rentenversicherung BFH-Urteile vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BFHE 134, 124, BStBl II 1982, 41; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; zu § 1587o des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- s. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    aa) Anlaß der Berücksichtigung eines Ertragsanteils für Leibrenten in §§ 9, 10 und 22 EStG durch das StNOG 1954 (vgl. BTDrucks II/481, S. 85f.) war die Änderung der Rechtsprechung des BFH in den Jahren 1952/1953, nach der Veräußerungsrenten, die wirtschaftlich den Kaufpreis darstellen, zunächst mit der Gegenleistung zu verrechnen waren (BFH-Urteile vom 18. September 1952 IV 70/49 U, BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290, 291 f.; vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105, und vom 15. Februar 1957 VI 150/55 U, BFHE 64, 356, BStBl III 1957, 134).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Gerade bezüglich dieser Gegenleistungsrenten hatte das BFH-Urteil vom 18. September 1952 IV 70/49 U (BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290) ein Tätigwerden des Gesetzgebers angeregt.
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Wie der Bundesfinanzhof in seinen Grundsatzentscheidungen (BStBl. III 1952 S. 290; 1953 S. 105) ausgeführt habe, sei bei Renten zu unterscheiden zwischen dem Wert des Rentenstammrechts als Vermögenswert und dem Rentenertragsteil als Einkünfte.
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 69/84

    Nachforderung von Einkommen- und Kirchensteuerbeträgen auf eine Schadensrente

    Wie schon der Reichsfinanzhof ausgesprochen hat, beruht die steuerliche Erfassung von Renten allein darauf, daß jemand mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder auf eine gewisse Dauer mit dem Zufließen von Einnahmen rechnen kann, die ihrem Wesen nach zum laufenden Verbrauch bestimmt erscheinen (RFH Urteile vom 27. Januar 1944 - IV 157/43 = RStBl. 1944, 363 - und vom 29. März 1944 - VI 28/44 = RStBl. 1944, 651; vgl. auch BFH Urteil vom 18. September 1952 - IV 70/49 U = BStBl. 1952 III 290 m.w.Nachw.).

    Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsprechung - anknüpfend an Ansätze in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - zwar für sogenannte Veräußerungsrenten, bei denen das Rentenrecht durch Veräußerung eines Grundstücks oder durch Zahlung eines bestimmten Kaufpreises erworben worden war, in dem Sinne weiterentwickelt, daß die Teilbeträge der Rente, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Kaufpreisraten darstellen oder ihnen gleichgestellt werden können, bei der Besteuerung unberücksichtigt bleiben (Urteil vom 18. September 1952 a.a.O. S. 292).

  • BGH, 06.11.1986 - III ZR 193/85

    Steuerrechtliche Behandlung von Rentenzahlungen als Einkünfte - Geltendmachung

    Wie schon der Reichsfinanzhof ausgesprochen hat, beruht die steuerliche Erfassung von Renten allein darauf, daß jemand mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder auf eine gewisse Dauer mit dem Zufließen von Einnahmen rechnen kann, die ihrem Wesen nach zum laufenden Verbrauch bestimmt erscheinen (RFH Urteile vom 27. Januar 1944 - IV 157/43 - RStBl. 1944, 363 und vom 29. März 1944 - VI 28/44 - RStBl. 1944, 651; vgl. auch BFH, Urteil vom 18. September 1952 - IV 70/49 U - VersR 1952, 422 m.w.Nachw.).

    Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsprechung - anknüpfend an Ansätze in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - zwar für sogenannte Veräußerungsrenten, bei denen das Rentenrecht durch Veräußerung eines Grundstücks oder durch Zahlung eines bestimmten Kaufpreises erworben worden war in dem Sinne weiter entwickelt, daß die Teilbeträge der Rente, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Kaufpreisraten darstellen oder ihnen gleichgestellt werden können, bei der Besteuerung unberücksichtigt bleiben (Urteil vom 18. September 1952 - aaO).

  • BFH, 20.08.1970 - IV 143/64

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsgutes - Zeitrente -

    Denn in diesem Falle sei die Rechtsprechung des BFH über die Verrechnung privater Veräußerungsrenten mit dem gemeinen Wert des veräußerten Objekts anzuwenden (Hinweis auf BFH-Urteil IV 70/49 U vom 18. September 1952, BFH 56, 754, BStBl III 1952, 290).

    Diese Grundsätze übertrug die Rechtsprechung später auf die einkommensteuerliche Behandlung privater Veräußerungsrenten (vgl. BFH-Urteile IV 70/49 U; VI 150/55 U vom 15. Februar 1957, BFH 64, 356, BStBl III 1957, 134).

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

  • BFH, 27.08.1970 - V R 119/66

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsstätte eines Westberliner Unternehmers - Handlung

  • BFH, 04.05.1955 - IV 579/53 U

    Abgrenzung Versorgungsrenten von Veräusserungsrenten bei Grundstücksübertragungen

  • BFH, 17.11.1955 - IV 160/54
  • BFH, 17.11.1955 - IV 160/54 U
  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

  • BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Gleichbleibende

  • BFH, 15.11.1960 - I 189/59 S

    Minderung des abzugsfähigen Verlustes durch schachtelbegünstigte Einnahmen -

  • BFH, 11.02.1954 - IV 331/53 U

    Besteuerung der mit laufenden Prämien erworbenen Renten - Besteuerung von

  • BFH, 02.10.1959 - VI 64/57 U

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Bezügen, die ein Vermächtnisnehmer aus

  • BFH, 15.02.1957 - VI 150/55 U

    Behandlung von Bezügen aus ausserbetrieblichen Grundstücksveräußerungsrenten -

  • BFH, 09.07.1953 - IV 289/52 U

    Besteuerung von Veräußerungsrenten nach dem Einkommensteuergesetztes (EStG) -

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