Rechtsprechung
   RG, 22.11.1918 - IV 740/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,354
RG, 22.11.1918 - IV 740/18 (https://dejure.org/1918,354)
RG, Entscheidung vom 22.11.1918 - IV 740/18 (https://dejure.org/1918,354)
RG, Entscheidung vom 22. November 1918 - IV 740/18 (https://dejure.org/1918,354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt für den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das hehlerisch Erworbene zur Erzielung eines dauernden Gewinns in seinem Gewerbebetriebe zu veräußern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 53, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: Wiederholungsabsicht)

    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Allein deshalb, weil der Angeklagte die Besteckrohlinge angekauft hat, um sie in seinem Gewerbebetrieb nach Bearbeitung zu veräußern, ist seine Handlungsweise allerdings noch nicht notwendig gewerbsmässig, auch wenn wiederholte Ankäufe erfolgt sind (RGSt 53, 155).
  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 462/52

    Rechtsmittel

    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 53, 155; 54, 185; RG Goltd Arch 48, 442).
  • BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52

    Rechtsmittel

    Der hehlerische Ankauf und die hehlerische Verwertung stellen eine natürliche Handlungseinheit dar; die einzelnen Verwertungshandlungen sind daher keine wiederholten, wenn auch in Fortsetzungszusammenhange begangenen Hehlereihandlungen (vgl RGSt 53, 155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht