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   BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00   

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https://dejure.org/2001,13036
BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00 (https://dejure.org/2001,13036)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - IV B 101/00 (https://dejure.org/2001,13036)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - IV B 101/00 (https://dejure.org/2001,13036)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Soweit die Kläger im Übrigen rügen, das FG habe die BFH-Rechtsprechung fehlerhaft auf den Streitfall angewandt, wird damit keine Divergenz geltend gemacht, sondern ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlicher Subsumtionsfehler (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89; auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 17).
  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen wären dabei erkennbar oder zumindest in einer ohne weiteres nachvollziehbaren Weise gegenüberzustellen (BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Dazu hätten insbesondere abstrakte Rechtssätze des Bundesfinanzhofs (BFH) so genau bezeichnet werden müssen, dass eine Abweichung erkennbar würde (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des FG, gegen die keine Verfahrensrügen vorgebracht wurden, bestand ein objektiver Zusammenhang des in den neuen Bundesländern belegenen Mietobjekts weder mit der Landwirtschaft noch mit der Gastwirtschaft der Kläger (zum Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes und zu dessen möglichem Umfang s. auch das BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749).
  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Das Finanzgericht (FG) weicht mit seiner Entscheidung, dass das streitige Mietgrundstück weder Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen noch des gewerblichen Betriebs der Kläger sei, nicht von dem in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Senatsurteil vom 11. Juli 1996 IV R 67/95 (BFH/NV 1997, 114) ab.
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00
    Von diesem Rechtssatz ist die Vorinstanz erkennbar ausgegangen, indem sie einerseits auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Möglichkeit der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Land- und Forstwirten hinwies (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288) und andererseits ausführte, das zu 100 % fremdfinanzierte Mietobjekt in O sei objektiv nicht geeignet, den Betrieb der hunderte km entfernten Schank- und Speisewirtschaft der Kläger zu fördern.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 4126/06

    GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

    Vielmehr setzt die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens voraus, dass das Wirtschaftsgut objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, das Betriebskapital zu verstärken (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 - IV B 101/00, [...]) bzw. den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 - XI R 52/95, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1997, 351, unter II.2. der Gründe).
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