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   BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06   

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https://dejure.org/2007,21274
BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06 (https://dejure.org/2007,21274)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - IV B 103/06 (https://dejure.org/2007,21274)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - IV B 103/06 (https://dejure.org/2007,21274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kumulative Begründung des Urteils; Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind dem materiellen Recht zuzuordnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.12.2003 - III B 135/03

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind grundsätzlich nur Verstöße des FG gegen die Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es in den Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, jedoch nur hinsichtlich einer Begründung eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (Senatsbeschluss vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 31).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    aa) Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind grundsätzlich nur Verstöße des FG gegen die Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339; vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 22.05.2013 - III B 1/13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung -

    An der Klärungsfähigkeit fehlt es in den Fällen, in denen das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, jedoch nur hinsichtlich einer Begründung eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, juris, und vom 25. Juli 2007 VI B 26/07, BFH/NV 2007, 1890; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 31, m.w.N.).
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