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   BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12   

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https://dejure.org/2013,28433
BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12 (https://dejure.org/2013,28433)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2013 - IV B 107/12 (https://dejure.org/2013,28433)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - IV B 107/12 (https://dejure.org/2013,28433)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • openjur.de

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung; Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96... Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, GG Art 103 Abs 1, AO § 162, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 1 S 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • IWW
  • rewis.io

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - Gewerbesteuerrückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 6
    Anforderungen an die Begründung einer finanzgerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensmangel wegen einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung; Gewerbesteuerrückstellung auf hinterzogene Mehrsteuern; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Anforderungen an die Darlegung eines Gehörverstoßes, einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensmangel bei einem nicht mit Gründen versehenen Urteil

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung einer finanzgerichtlichen Entscheidung

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 10.11.2011 - X B 211/10

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Nichteingehen auf beantragten Vorwegabzug -

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2011 X B 211/10, BFH/NV 2012, 426, m.w.N.; vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71).

    Bei nur zum Teil fehlenden Entscheidungsgründen setzt eine Verletzung des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 426, und in BFH/NV 2013, 71).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH einen wesentlichen Verfahrensmangel auch dann bejaht, wenn das Urteil hinsichtlich eines "wesentlichen Streitpunkts" nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 426, m.w.N.).

    Von einem nachfolgenden Revisionsverfahren ist keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 426, m.w.N.).

  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    a) Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte abstrakte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt und die im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Dezember 2012 III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2008 IX B 18/08, juris, und in BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159; vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, inwieweit sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1248).

  • BFH, 26.09.2012 - III B 222/10

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2011 X B 211/10, BFH/NV 2012, 426, m.w.N.; vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71).

    Bei nur zum Teil fehlenden Entscheidungsgründen setzt eine Verletzung des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 426, und in BFH/NV 2013, 71).

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Vielmehr wendet sie sich --wie auch der deutliche Bezug der angeblichen "Rechtsfrage" auf die Besonderheiten des Streitfalls zeigt-- im Kern gegen die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das FG, die zu den vom FG zu treffenden Tatsachenfeststellungen gehört; diese erfassen auch die Schätzungsmethode (z.B. BFH-Beschluss vom 24. März 2010 VI B 132/09, BFH/NV 2010, 1828, m.w.N.).

    a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1828, m.w.N.).

  • BFH, 22.08.2012 - X R 23/10

    Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Es stellt damit --zutreffend-- auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, nach der eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden kann, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste (näher dazu z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, und vom 22. August 2012 X R 23/10, BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2003 - X B 130/02

    Anforderungen an die Begr. eines FG-Urt.

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Dabei sind unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, und vom 1. September 2003 X B 130/02, juris, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Allein mit der Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachenwürdigung und fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FG, also eines materiell-rechtlichen Fehlers, kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440, und vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699).
  • BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2013 VII B 77/12, BFH/NV 2013, 1119, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159; vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

  • BFH, 18.03.2004 - V R 19/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen; objektive Klagehäufung

  • BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: zur Darlegung einer Verletzung rechtlichen Gehörs -

  • BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Allein mit der Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachenwürdigung und fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FG, also eines materiell-rechtlichen Fehlers, kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30.07.2013 - IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, Rz 11).
  • BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung

    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner eigenen materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2013 IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928).
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2013 IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624, Rz 3; vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, Rz 18; in BFH/NV 2013, 1798, Rz 14; in BFH/NV 2014, 1228, Rz 20).
  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs

    Auf den Umstand, dass das Urteil des FG außerdem i.S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928), weil weder für die Beteiligten noch für den Senat überprüfbar ist, wie das FG zu seiner Vermutung gekommen ist, die Kurse der Klägerin hätten belehrenden Inhalt, wenn es selbst angibt, der konkrete Inhalt der Kurse sei "aus den [eingereichten] Unterlagen ... nicht direkt nachvollziehbar", kommt es deshalb nicht mehr an.
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12

    Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde -

    Die Klägerin hat in den Verfahren IV B 107/12 und IV B 109/12 im Wesentlichen gleichlautende Beschwerdebegründungen vorgelegt.

    Soweit der Vortrag in diesem Verfahren (IV B 109/12) mit der Begründung der Beschwerde in dem Verfahren IV B 107/12 identisch ist, wird zur Begründung auf Ziffer II. der Gründe des in jenem Verfahren ergangenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 Bezug genommen.

  • BFH, 30.01.2017 - X B 83/16

    Gewinnzuschlag bei Reinvestitionsrücklage

    Ein Verfahrensmangel liegt daher auch dann vor, wenn das Urteil hinsichtlich eines solchen wesentlichen Streitpunkts nicht mit Gründen versehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, unter I.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig -

    a) Zur Darlegung eines solchen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör hätte die Klägerin insbesondere ausführen müssen, inwiefern ihr das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen Tatsachen oder Rechtsfragen sie sich nicht habe äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, sowie dass keine Möglichkeit bestanden habe, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, dass sie den Verfahrensverstoß beim FG gerügt habe und dass durch ihr --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, Rz 14; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, Rz 10; vom 11. Mai 2016 III B 105/15, BFH/NV 2016, 1291, Rz 10).
  • BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen

    c) Soweit der Kläger ausführt, er habe sich während des FG-Verfahrens zu dem Schreiben des Landkreises X vom 22.05.2020, in dem das gegen ihn ausgesprochene Tierhaltungsverbot thematisiert worden sei, nicht äußern können, ist der hiermit geltend gemachte Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) nicht ordnungsgemäß dargelegt (zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen z.B. BFH-Beschluss vom 30.07.2013 - IV B 107/12, Rz 14).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2013 IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

  • FG München, 05.01.2021 - 12 V 2528/20

    Verdacht der Steuerhinterziehung

  • BFH, 08.05.2017 - X B 150/16

    Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

  • BFH, 21.07.2016 - V S 20/16

    Auslegung von Prozesserklärungen; Würdigung eines Schreibens als Klageerhebung;

  • FG Niedersachsen, 25.03.2014 - 12 K 38/10

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land und

  • FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23

    Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste

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