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   BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91   

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https://dejure.org/1992,11705
BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91 (https://dejure.org/1992,11705)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1992 - IV B 109/91 (https://dejure.org/1992,11705)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1992 - IV B 109/91 (https://dejure.org/1992,11705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91
    Der Senat hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87 (BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, 510) abgelehnt.
  • BFH, 14.04.1966 - IV 335/65

    Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91
    Nachträgliche Betriebseinnahmen der Erben können sogar dann vorliegen, wenn überhaupt kein Anspruch auf die Zahlung bestand, sofern sie nur durch die Berufstätigkeit des Erblassers veranlaßt waren (BFH-Urteil vom 14. April 1966 IV R 335/65, BFHE 85, 442, BStBl III 1966, 458).
  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91
    Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen beruflichen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit von dem Freiberufler erbrachten Leistungen darstellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487).
  • FG Berlin, 22.09.1986 - VIII 152/85
    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91
    Allerdings hat das Finanzgericht (FG) Berlin in seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.September 1986 VIII 152/85 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 244) entschieden, daß der Tod eines Schriftstellers zur Aufgabe der selbständigen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG führe.
  • FG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 K 472/12

    Nachträgliche Betriebseinnahmen: Einkünfte des Erben aus künstlerischer Tätigkeit

    a) Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen beruflichen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit von dem Freiberufler erbrachten Leistungen darstellen (BFH-Beschluss vom 27.11.1992, IV B 109/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1993, 293; BFH-Urteil vom 29.04.1993 IV R 16/92, BStBl II 1993, 716, unter 2.a).

    Zahlungen stellen auch dann ein (zusätzliches) Entgelt für die frühere Tätigkeit des Erblassers dar, wenn sie von der Handlung eines Dritten abhängig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.1992, IV B 109/91, BFH/NV 1993, 293) oder überhaupt kein Anspruch auf die Zahlungen bestand, sofern sie nur durch die Berufstätigkeit des Erblassers veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 27.11.1992, IV B 109/91, BFH/NV 1993, 293; BFH-Urteil vom 14.04.1966 IV 335/65, BStBl III 1966, 458, unter 1.).

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01

    Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen

    Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen Tätigkeit erbrachten Leistungen darstellen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 VI 322, 323/61 U , BFHE 77, 741, BStBl III 1963, 592; vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487; vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; BFH-Beschluss vom 27. November 1992 IV B 109/91, BFH/NV 1993, 293).
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