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   BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96   

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https://dejure.org/1997,6400
BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96 (https://dejure.org/1997,6400)
BFH, Entscheidung vom 04.09.1997 - IV B 110/96 (https://dejure.org/1997,6400)
BFH, Entscheidung vom 04. September 1997 - IV B 110/96 (https://dejure.org/1997,6400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Abweichung der Vorentscheidung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94

    Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Diese Beweisanforderungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, daß Dienstleistungen, die aus privaten Gründen ohne Vereinbarung eines Entgelts für das Unternehmen des Ehegatten erbracht werden, privat veranlaßt und somit steuerlich unbeachtlich sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331 [BFH 06.07.1994 - IV R 63/94], BStBl II 1996, 153 unter II. 2. d).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Der Hinweis der Kläger auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Überweisung von Ehegattengehältern auf ein gemeinsames Konto (z. B. Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) geht fehl.
  • BFH, 04.11.1992 - X R 13/91

    Verplichtung zum Erlass eines Folgebescheids nach rechtskräftigem

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Auch ein jahrelanges Untätigsein der Finanzbehörde allein reicht nach der Rechtsprechung des BFH nicht für die Verwirkung eines Steueranspruchs aus, sondern setzt vielmehr zusätzlich ein bestimmtes Verhalten der Behörde und einen hierdurch geschaffenen Vertrauenstatbestand beim Steuerpflichtigen voraus (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454, m. w. N.).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muß zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgegeben werden, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte, selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden war oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, m. w. N.).
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Verwirkung nur anzunehmen, wenn ein Berechtigter durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand derart geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung seines Rechts als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. August 1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449).
  • BFH, 16.10.1991 - II R 23/89

    Verfahrensrechtliche Fragen, wenn anstelle einer wirtschaftlichen Einheit

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Zwar wollen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) dem Urteil in BStBl II 1992, 454 eine Divergenz entnehmen, tragen aber weder einen abstrakten Rechtssatz aus dem FG-Urteil noch aus der genannten BFH-Entscheidung vor.
  • BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Beschluß vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348).
  • BFH, 22.11.1995 - VIII B 13/95
    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Beschluß vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348).
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Eine andere Frage ist, inwieweit Aufwendungen des einen Ehegatten als betriebliche oder berufliche Aufwendungen des anderen Ehegatten anzuerkennen sind (Drittaufwandsproblematik -- vgl. zuletzt Vorlagebeschlüsse des VI. Senats des BFH z. B. vom 22. November 1996 VI R 77/95, BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208, m. w. N.).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
    Diese Beweisanforderungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, daß Dienstleistungen, die aus privaten Gründen ohne Vereinbarung eines Entgelts für das Unternehmen des Ehegatten erbracht werden, privat veranlaßt und somit steuerlich unbeachtlich sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331 [BFH 06.07.1994 - IV R 63/94], BStBl II 1996, 153 unter II. 2. d).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11

    Übertragung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis - Pflicht zur

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IV B 9/05 BFH/NV 2006, 2028; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH /NV 1998, 202).
  • FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00

    Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muß zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgegeben werden, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte, selbst dann, wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 04.09.1997 - IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202, sowie BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1999 - IV B 137/97

    Verwirkung

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung mußte es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, m.w.N.; ebenso BFH-Urteil vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; zuletzt: Senatsbeschluß vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2006 - 9 V 40/06

    Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen - Beleg- und Buchnachweis bei hochpreisigen

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgegeben werden, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte, selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden war oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

    Weil aber zwischen Angehörigen eher steuerliche Manipulationen als zwischen fremden Dritten denkbar sind, werden an den Nachweis und die Ernstlichkeit von Verträgen zwischen Angehörigen strenge Anforderungen gestellt (vgl. BVerfG a.a.O. unter B. I. 1. der Entscheidungsgründe; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

    Weil aber zwischen Angehörigen eher steuerliche Manipulationen als zwischen fremden Dritten denkbar sind, werden an den Nachweis und die Ernstlichkeit von Verträgen zwischen Angehörigen strenge Anforderungen gestellt (vgl. BVerfG a.a.O. unter B. I. 1. der Entscheidungsgründe; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202).
  • FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00

    1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und

    Gerade weil aber zwischen Angehörigen eher steuerliche Manipulationen als zwischen einander fremden Dritten denkbar sind, hat das BVerfG andererseits die ständige Rechtsprechung des BFH, wonach an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit von Verträgen zwischen Angehörigen, zu welchen Verträgen auch solche mit von ihnen getragenen juristischen Personen gehören, strenge Anforderungen zu stellen sind, nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG a.a.O. unter B. I. 1. der Entscheidungsgründe; BFH-Beschluss vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202).
  • FG Münster, 18.01.1999 - 11 V 8435/98
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