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   BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93   

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https://dejure.org/1994,4348
BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93 (https://dejure.org/1994,4348)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1994 - IV B 112/93 (https://dejure.org/1994,4348)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - IV B 112/93 (https://dejure.org/1994,4348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzbarkeit einer ausreichend substantiierten Klagebegründung durch Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93
    Wird ein solcher Mangel gerügt, so muß vorgetragen werden, wozu sich der Beteiligte nicht äußern konnte und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BFH-Entscheidungen vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93
    Wird ein solcher Mangel gerügt, so muß vorgetragen werden, wozu sich der Beteiligte nicht äußern konnte und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BFH-Entscheidungen vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

    Vielmehr wäre es seine Aufgabe gewesen, in der Klagebegründung im Einzelnen darzulegen, inwiefern die vorgelegten Arbeiten sich auch auf andere Hauptbereiche der Betriebswirtschaft erstreckten (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Eine solche Prüfung durch das Gericht unter Hinzuziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn die Klagebegründung erkennen lässt, dass der Kläger über Kenntnisse verfügen könnte, die über sein spezielles Tätigkeitsfeld hinausgehen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Februar 1998 2 K 3/94, EFG 1998, 763, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 XI B 29/98, BFH/NV 1999, 607).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt zwar nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Deshalb kommt ein solcher Beweis nur dann in Betracht, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420; Urteile des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 763, und vom 5. Mai 1999 2 K 181/95, EFG 1999, 832).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 4/01

    Technischer Redakteur als Freiberufler

    Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt zwar nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).
  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    d) Selbst wenn ein Gutachten durch Wissensprüfung auch Feststellungen darüber treffen kann, ob die Tätigkeit eines Klägers so anspruchsvoll ist, dass sie sowohl in der Tiefe als auch der Breite zumindest das Wissen eines Kernbereiches eines Fachstudiums voraussetzt (s. hierzu Senatsurteil vom 11. Juli 1991 IV R 73/90, BFHE 165, 221, BStBl II 1991, 878), kann es nicht dazu dienen, eine ausreichende substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Erst wenn sich dem FG danach eine ausreichende Tatsachengrundlage präsentiert hätte, hätte sich ihm die Frage gestellt, ob es zu deren Beurteilung eines Sachverständigengutachtens bedurfte (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420).

  • BFH, 22.08.2006 - IV B 109/04

    NZB: Verfahrensfehler, Sachverständigengutachten

    Selbst wenn aber ein Gutachten durch Wissensprüfung auch Feststellungen darüber treffen kann, ob die Tätigkeit des Klägers so anspruchsvoll ist, dass sie sowohl in der Tiefe als auch der Breite zumindest das Wissen eines Kernbereiches eines Fachstudiums voraussetzt, kann es nicht dazu dienen, eine ausreichende substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Erst wenn sich dem FG danach eine ausreichende Tatsachengrundlage präsentiert hätte, hätte sich ihm die Frage gestellt, ob es zu deren Beurteilung eines Sachverständigengutachtens bedurfte (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420).

  • BFH, 26.07.2006 - IV B 58/04

    NZB: kein Sachverständigengutachten bei unsubstantiierter Klagebegründung

    a) Aber selbst wenn ein Gutachten durch Wissensprüfung auch Feststellungen darüber hätte treffen können, ob die Tätigkeit der Klägerin so anspruchsvoll ist, dass sie sowohl in der Tiefe als auch der Breite zumindest das Wissen eines Kernbereiches eines entsprechenden Fachstudiums voraussetzt (s. hierzu Senatsurteil vom 11. Juli 1991 IV R 73/90, BFHE 165, 221, BStBl II 1991, 878), kann es nicht dazu dienen, eine ausreichende substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Erst wenn sich dem FG eine ausreichende Tatsachengrundlage präsentiert hätte, hätte sich ihm die Frage gestellt, ob es zu deren Beurteilung eines Sachverständigengutachtens bedurfte (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420).

  • FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehungsweise Gewerbebetrieb durch Tätigkeit

    Es wäre zudem auch Aufgabe der Klägerin gewesen, in der Klagebegründung im Einzelnen darzulegen, inwiefern die vorgelegten Arbeiten sich auch auf andere Hauptbereiche der Betriebswirtschaft als auf das Personalwesen erstreckten (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1994, IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt aber nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1994, IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

  • FG München, 21.11.1996 - 11 K 4118/92

    Beurteilung von Einkünften als gewerblich; Nichtberücksichtigung des Freibetrages

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  • BFH, 28.09.2006 - IV B 18/05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Nichteinholung eines

    Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt zwar nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und ihrer praktischen Anwendung (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).
  • BFH, 07.02.2007 - I B 131/06

    NZB: Klagebegründung, Sachaufklärungspflicht

    Die Klägerin verkennt, dass ein Sachverständigengutachten nicht dazu dienen kann, eine ausreichend substantiierte Klagebegründung zu ersetzen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 1999 VII B 18/99, BFH/NV 2000, 343; vom 13. Oktober 1994 IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).
  • BFH, 06.06.2003 - IV B 52/01

    Beratender Betriebswirt - ähnlicher Beruf

  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 12/96

    Erzielung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen

  • BFH, 07.10.1999 - VII B 18/99

    NZB, Begründung

  • FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99

    Qualifizierung von Einkünften als gewerblich; Vorliegen freiberuflicher Tätigkeit

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