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   BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98   

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https://dejure.org/1999,10300
BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98 (https://dejure.org/1999,10300)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1999 - IV B 112/98 (https://dejure.org/1999,10300)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - IV B 112/98 (https://dejure.org/1999,10300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitberichterstatter - Selbstablehnungsanzeige des Richters - Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 41 Nr. 3; ; FGO § 51 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 41 Abs. 3
    Richterablehnung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa Beschluss des BVerfG vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98
    Der Vorsitzende des Senats hat die Selbstablehnungsanzeige des Richters den Beteiligten zur Stellungnahme übersandt (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28).
  • BFH, 28.09.1984 - VI S 5/84
    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98
    Ob tatsächlich eine Befangenheit des Richters vorliegt, ist nicht entscheidend (Beschluss des BFH vom 28. September 1984 VI S 5/84 nicht veröffentlicht, Juris).
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022, Leitsatz 1a; BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 112/98, BFH/NV 2000, 738; vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40; vom 17. September 2002 IV B 108/02, BFH/NV 2003, 73; vom 23. September 2004 IX B 98/04, BFH/NV 2005, 234, unter II., Rz 3, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Indes ist die vom Kläger insoweit erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig erhoben; denn im Falle einer --wie im Streitfall allenfalls-- partiellen Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört der Vortrag, zu welchem Inhalt der beigezogenen und ohne Wissen des Klägers verwerteten Strafunterlagen sich dieser nicht habe äußern können und insbesondere was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre zum notwendigen schlüssigen Vortrag des behaupteten Verfahrensmangels (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229).
  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Ob tatsächlich eine Befangenheit des Richters vorliegt, ist nicht entscheidend (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 1999 IV B 112/98, BFH/NV 2000, 738).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99
    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Senats in der Sache IV B 112/98 als Mitberichterstatter zuständige Richter am Bundesfinanzhof (BFH) A hat angezeigt, er kenne den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) persönlich.
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