Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.12.1999

Rechtsprechung
   BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99   

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BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99 (https://dejure.org/2000,4117)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2000 - IV B 112/99 (https://dejure.org/2000,4117)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2000 - IV B 112/99 (https://dejure.org/2000,4117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen - Landwirt - Forstwirt - Landwirtschaftlich nicht genutzte Grundstücke - Betriebsvermögen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 23.01.1981 - VI R 190/77

    Mischzuschlag - Tarifvertrag - Nachtarbeit - Aufteilungsmaßstab - Mehrarbeit

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Mit der Unterschrift unter die entsprechenden Bilanzen und Steuererklärungen müssen sich die Steuerpflichtigen das dort dokumentierte Verhalten ihres Steuerberaters zurechnen lassen (BFH-Urteile vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, und vom 23. Januar 1981 VI R 190/77, BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Mit der Unterschrift unter die entsprechenden Bilanzen und Steuererklärungen müssen sich die Steuerpflichtigen das dort dokumentierte Verhalten ihres Steuerberaters zurechnen lassen (BFH-Urteile vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, und vom 23. Januar 1981 VI R 190/77, BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371).
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Das sind Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen gehören, aber objektiv geeignet sowie vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1999 IV R 12/98, nicht veröffentlicht --NV--, unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40, und vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572, BStBl II 1993, 21, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII B 57/80

    Zur Frage, ob Bodenschätze gewillkürtes Betriebsvermögen eines Land- und

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Sie müssen von ihrem Gegenstand her objektiv geeignet sein, dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu dienen und ihn zu fördern (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1982 VIII B 57/80, BFHE 135, 440, BStBl II 1982, 526; Senatsurteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798; vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288).
  • BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Die Kläger verkennen, dass die Bedeutung der Sache sich nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen darf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632, 633; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rz. 24).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Außerdem muss die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen unmissverständlich in einer Weise kundgemacht sein, dass ein sachverständiger Dritter die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ohne Erklärung des Steuerpflichtigen erkennen kann (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98

    Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Das sind Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen gehören, aber objektiv geeignet sowie vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1999 IV R 12/98, nicht veröffentlicht --NV--, unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40, und vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572, BStBl II 1993, 21, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97

    Abfärberegelung bei Besitz-GbR

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (Senatsurteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Ob das FG bei der Anwendung der Grundsätze und bei der Würdigung des Sachverhalts zu einem richtigen Ergebnis gekommen ist, ist für die Frage der Divergenz unerheblich (BFH-Beschluss vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
    Denn die Wiederaufnahme einer Betriebsprüfung, die unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate aus von der Finanzbehörde zu vertretenden Gründen unterbrochen war, gilt als Beginn einer erneuten Prüfung und hat eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist zur Folge (Senatsurteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Allerdings beurteilt der BFH die Wiederaufnahme einer Prüfung nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO 1977 als Beginn einer erneuten Prüfung (BFH-Beschluss vom 9. März 2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086; Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28).
  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 4449/01

    Abziehbarkeit von Finanzierungskosten eines zu Baulandpreis erworbenen

    b) Grund und Boden gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (vgl. nur BFH-Beschluss vom 9. März 2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086, m.w.N.).

    Außerdem muss die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen unmissverständlich in einer Weise kundgemacht sein, dass ein sachverständiger Dritter die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ohne Erklärung des Steuerpflichtigen erkennen kann (vgl. nur BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1086, m.w.N.).

  • FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02

    Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten

    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1033/99

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch den Beginn einer Betriebsprüfung

    Die Wiederaufnahme einer Betriebsprüfung, die unmittelbar nach Beginn für mehr als 6 Monate aus von der Finanzbehörde zu vertretenden Gründen unterbrochen war, gilt als Beginn einer erneuten Betriebsprüfung (Urteil des BFH vom 02.07.1998 - IV R 39/97, BStBl. II 1999, 28; Beschluss des BFH vom 09.03.2000 - IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 ).
  • FG Hessen, 20.01.2005 - 12 K 197/98

    Investitionszulage; Mitwirkungspflicht; Unterbrechung; Rückforderung; Verjährung;

    Zwar stellt das Erscheinen des Prüfers am Ort der Prüfung allein - ohne Prüfungshandlungen - noch keinen Beginn der Außenprüfung dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09.03.2000 IV B 112/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1086).
  • BFH, 21.08.2002 - X B 206/01

    Zeitpunkt des Beginns der Außenprüfung; Voraussetzungen des Beginns der

    Zwar stellt das Erscheinen des Prüfers am Ort der Prüfung allein --ohne Prüfungshandlungen-- noch keinen Beginn der Außenprüfung dar (BFH-Beschluss vom 9. März 2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2001 - 1 V 102/01

    Aussetzung der Vollziehung; Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO; Umsatzsteuer

    Im Anschluß an dieses Urteil hat der BFH für den Fall einer Außenprüfung im Beschluß vom 09. März 2000 ( IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 ) ausgeführt, daß die Wiederaufnahme einer Betriebsprüfung, die aus von der Finanzbehörde zu vertretenden Gründen unterbrochen wurde, als Beginn einer erneuten Prüfung gilt und eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist zur Folge hat.
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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15522
BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99 (https://dejure.org/1999,15522)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1999 - IV B 112/99 (https://dejure.org/1999,15522)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - IV B 112/99 (https://dejure.org/1999,15522)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99
    Der Vorsitzende des Senats hat die Selbstablehnungsanzeige des Richters den Beteiligten zur Stellungnahme übersandt (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28 ).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99
    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Senats in der Sache IV B 112/98 als Mitberichterstatter zuständige Richter am Bundesfinanzhof (BFH) A hat angezeigt, er kenne den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) persönlich.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa Beschluss des BVerfG vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1984 - VI S 5/84
    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 112/99
    Ob tatsächlich eine Befangenheit des Richters vorliegt, ist nicht entscheidend (Beschluss des BFH vom 28. September 1984 VI S 5/84 nicht veröffentlicht, Juris).
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