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   BVerwG, 06.07.1977 - IV B 118.77   

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https://dejure.org/1977,3716
BVerwG, 06.07.1977 - IV B 118.77 (https://dejure.org/1977,3716)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1977 - IV B 118.77 (https://dejure.org/1977,3716)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - IV B 118.77 (https://dejure.org/1977,3716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abbaufähigkeit eines bestimmten Vorkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1977 - 4 B 118.77
    Soweit die Klägerinnen zur Stützung ihrer Gegenmeinung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] - hinweisen, beruht ihr Vorbringen auf einem Mißverständnis der Tragweite der in diesem Beschluß enthaltenen Ausführungen.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1977 - 4 B 118.77
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1966 - BVerwG I C 19.65 - BVerwGE 24, 23 ab.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1977 - 4 B 118.77
    Ob in Fällen der in Rede stehenden Art die dafür zuständigen Behörden auf einen entsprechenden Antrag hin verpflichtet (oder auch nur berechtigt) sind, vorab verbindlich über bestimmte Fragen der Abbaufähigkeit eines Vorkommens zu entscheiden, ergibt sich aus dem einschlägigen bergrechtlichen Verfahrensrecht (vgl. zur baurechtlichen Voranfrage BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 28.72 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 16 S. 1 [3 f.]).
  • VG München, 16.10.2017 - M 8 K 15.1186

    Abbruch eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes

    Ist das Vorhaben verfahrensfrei, kann über Einzelfragen nicht in der Form eines Vorbescheides nach Art. 71 BayBO entschieden werden, sondern nur als Rechtsauskunft, als Zusage oder Zusicherung (vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, 125. EL Mai 2017, Art. 71 Rn. 64 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.5.2017 - 15 ZB 16.1673 - juris Rn. 7 m.w.N.; BVerwG, B.v. 6.7.1977 - IV B 118.77 - juris).
  • VG München, 11.04.2016 - M 8 K 14.4953

    Unrichtige Bauvorlagen

    Für Vorhaben, die nicht genehmigungs- oder zustimmungsbedürftig sind, können daher keine verbindlichen Entscheidungen in Form eines Vorbescheids ergehen (vgl. Molodovsky, in: Molodovsky/Farmers/Kraus, BayBO 118. EL Oktober 2015, Art. 71 Rn. 21; BVerwG, B.v. 6.7.1977 - IV B 118.77 - juris).
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