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   BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97   

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https://dejure.org/1998,5683
BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97 (https://dejure.org/1998,5683)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1998 - IV B 124/97 (https://dejure.org/1998,5683)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - IV B 124/97 (https://dejure.org/1998,5683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel - Unterlassene Sachverhaltsermittlung - Amtsermittlungspflicht - Beweisanträge des Prozeßbevollmächtigten - Teichwirtschaft - Leiter der Aquakultur

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 13; FGO §§ 76 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2
    Sachaufklärungsrüge; Gewinnerzielungsabsicht bei Forellenzucht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40).

    Ein etwaiger Fehler wäre jedoch ein Verstoß gegen das materielle Recht und somit der Prüfung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Januar 1998 V B 76/97, BFH/NV 1998, 727).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Danach scheidet eine an sich mögliche land- und forstwirtschaftliche Betätigung aus, wenn sie nicht mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen (Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771).

    Läßt der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung der Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten kein positives Ergebnis erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände den Schluß erlauben, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 771).

  • BFH, 05.01.1998 - V B 76/97

    Folgen des Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt bei der Entscheidung des

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Ein etwaiger Fehler wäre jedoch ein Verstoß gegen das materielle Recht und somit der Prüfung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Januar 1998 V B 76/97, BFH/NV 1998, 727).
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 19/90

    Selbständiger Gewerbebetrieb durch Tätigkeit eines Landwirts als Holzrücker

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Aus dem angeführten Senatsurteil vom 23. Januar 1992 IV R 19/90 (BFHE 167, 355, BStBl II 1992, 651) ergibt sich, daß der BFH unter Land- und Forstwirtschaft die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren versteht.
  • BFH, 13.03.1987 - V R 55/77

    Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die Zucht und Haltung von Forellen darunter fallen kann (vgl. zur Teichwirtschaft das BFH-Urteil vom 13. März 1987 V R 55/77, BFHE 149, 288, BStBl II 1987, 467).
  • BFH, 04.06.1997 - VIII B 66/96

    Vorliegen von Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Darunter fallen nur Verstöße des FG gegen die Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechtes, nicht aber solche des FA gegen die ihm obliegende Sachaufklärungs- und Ermittlungspflicht (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1997 VIII B 66/96, BFH/NV 1997, 793).
  • BFH, 28.03.1990 - II R 125/87

    Einbeziehung des Wohngebäudes in den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, auch

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Ferner ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob das Wohnhaus bei Nebenerwerbs- und Kleinbetrieben zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1990 IV R 124/89, BFH/NV 1992, 7, sowie BFH-Urteil vom 28. März 1990 II R 125/87, BFHE 160, 276, BStBl II 1990, 727).
  • BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Denn er wäre jedenfalls erst nach Ablauf der Beschwerdeschrift (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) und damit verspätet dargelegt worden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 7/94, BFH/NV 1995, 678).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Das ändert aber nichts daran, daß ein solcher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb --nicht anders als in § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Gewerbebetriebe ausdrücklich verlangt-- mit Gewinnerzielungsabsicht geführt werden muß (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. IV 3. c, sowie Senatsbeschluß vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
    Hierbei ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 124/89

    Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Wohnhausneubaus noch zum landwirtschaftlichen

  • BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
  • BFH, 12.10.2000 - V B 12/00

    Torfgewinnung als Landwirtschaft; Besteuerung nach Durchschnittssätzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist unter Landwirtschaft die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu verstehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 19/90, BFHE 167, 355, BStBl II 1992, 651, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 IV B 124/97, BFH/NV 1999, 299).
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