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   BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96   

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https://dejure.org/1997,11084
BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96 (https://dejure.org/1997,11084)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1997 - IV B 128/96 (https://dejure.org/1997,11084)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - IV B 128/96 (https://dejure.org/1997,11084)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    In seinem Urteil in BFHE 179, 569 [BFH 14.03.1996 - IV R 44/95], BStBl II 1996, 319 hat der Senat den Klägern jenes Rechtsstreits Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil sie im Vertrauen auf die inzwischen überholte Rechtsprechung des BFH und vor Ergehen der davon abweichenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs -- BGH -- (Urteil vom 23. Juni 1994 I ZR 106/92, BGHZ 126, 266 = Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 2298) davon ausgegangen waren, daß eine durch Telefax übermittelte Vollmacht zur Fristwahrung ausreichen würde; dieses Vorgehen hielt der Senat im übrigen auch deshalb für entschuldbar, weil die Kläger dieses Verfahrens nicht auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Originalvollmacht hingewiesen worden waren.

    Im Streitfall sind die Kläger indessen ausdrücklich zu einem Zeitpunkt zur Vorlage der Originalvollmachten aufgefordert worden, als das dazu ergangene Urteil des BGH (in BGHZ 126, 266) bereits längere Zeit auch in der Fachzeitschrift veröffentlicht worden war, die die Kläger selbst als maßgeblich für die Kenntnis ihres Prozeßbevollmächtigten angegeben haben.

    Bereits vor Veröffentlichung des BGH-Urteils (BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) in NJW 1996, 871 konnte der damalige Prozeßbevollmächtigte der Kläger aufgrund der zuvor ergangenen und u. a. auch in NJW 1994, 2298 veröffentlichten Entscheidung des BGH (I ZR 106/92, BGHZ 126, 266) nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgehen, daß die davon abweichende Rechtsprechung des BFH auch weiterhin Bestand haben würde.

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95

    Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    Danach wird die nach § 62 Abs. 3 FGO gesetzte Ausschlußfrist nicht durch Übermittlung einer Telekopie (Telefax) gewahrt (Senatsurteil vom 14. März 1996 IV R 44/95, BFHE 179, 569 [BFH 14.03.1996 - IV R 44/95], BStBl II 1996, 319).

    In seinem Urteil in BFHE 179, 569 [BFH 14.03.1996 - IV R 44/95], BStBl II 1996, 319 hat der Senat den Klägern jenes Rechtsstreits Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil sie im Vertrauen auf die inzwischen überholte Rechtsprechung des BFH und vor Ergehen der davon abweichenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs -- BGH -- (Urteil vom 23. Juni 1994 I ZR 106/92, BGHZ 126, 266 = Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 2298) davon ausgegangen waren, daß eine durch Telefax übermittelte Vollmacht zur Fristwahrung ausreichen würde; dieses Vorgehen hielt der Senat im übrigen auch deshalb für entschuldbar, weil die Kläger dieses Verfahrens nicht auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Originalvollmacht hingewiesen worden waren.

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95

    Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch

    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    Im Anschluß an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 63/95 (BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) und in Änderung seiner älteren Rechtsprechung (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 IV R 21--23/87, BFHE 156, 350, BStBl II 1989, 567) hat der Senat entschieden, daß eine Prozeßvollmacht dem Gericht im Original vorgelegt werden muß.

    Bereits vor Veröffentlichung des BGH-Urteils (BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) in NJW 1996, 871 konnte der damalige Prozeßbevollmächtigte der Kläger aufgrund der zuvor ergangenen und u. a. auch in NJW 1994, 2298 veröffentlichten Entscheidung des BGH (I ZR 106/92, BGHZ 126, 266) nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgehen, daß die davon abweichende Rechtsprechung des BFH auch weiterhin Bestand haben würde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 K 3076/94
    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    Das gilt um so mehr, als sich bereits zwei Finanzgerichte (FG) in veröffentlichten Entscheidungen der Auffassung des BGH angeschlossen hatten (FG Baden- Württemberg vom 10. November 1993 12 K 43/92, Entscheidung der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 438, und FG Rheinland- Pfalz vom 7. März 1995 5 K 3076/94, EFG 1995, 580).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 12 K 43/92
    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    Das gilt um so mehr, als sich bereits zwei Finanzgerichte (FG) in veröffentlichten Entscheidungen der Auffassung des BGH angeschlossen hatten (FG Baden- Württemberg vom 10. November 1993 12 K 43/92, Entscheidung der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 438, und FG Rheinland- Pfalz vom 7. März 1995 5 K 3076/94, EFG 1995, 580).
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

    Auszug aus BFH, 04.06.1997 - IV B 128/96
    Im Anschluß an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 63/95 (BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105) und in Änderung seiner älteren Rechtsprechung (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 IV R 21--23/87, BFHE 156, 350, BStBl II 1989, 567) hat der Senat entschieden, daß eine Prozeßvollmacht dem Gericht im Original vorgelegt werden muß.
  • BFH, 05.06.2003 - III R 38/01

    Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung

    Der Prozessbevollmächtigte der Kläger hätte im Übrigen als Rechtsanwalt die Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung (§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO) kennen und auf deren Einhaltung achten müssen (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1997 IV B 128/96, BFH/NV 1997, 876, und in BFH/NV 2003, 501).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder

    Unter diesen Umständen besteht hier auch kein Anlass zu entscheiden, ob grundsätzlich im Hinblick auf die Änderung der zuständigen Empfangsbehörde im Wege eines Vertrauensschutzes für eine gewisse Übergangszeit das Verschuldensmaß gemildert werden könnte, zumal eine solche Frist keinesfalls bis Ende März 2001 erstreckt werden könnte (vgl. zum Vertrauensschutz bei einer geänderten Rechtsprechung BFH-Urteil vom 14. März 1996 IV R 44/95, BFHE 179, 569, BStBl II 1996, 319, unter 3. der Gründe; Beschluss vom 4. Juni 1997 IV B 128/96, BFH/NV 1997, 876).
  • BFH, 26.11.1997 - I R 10/97

    Statthaftwerden einer vor Revisionszulassung eingelegten zulassungsbedürftigen

    Eine zulassungsbedürftige Revision, die vor der Revisionszulassung eingelegt worden ist, wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (s. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; vom 8. Februar 1996 V R 37/95, BFH/NV 1996, 684; vom 19. Oktober 1995 VII R 68/95, BFH/NV 1996, 338; Senatsbeschluß vom 11. Juni 1997 I R 86/96, BFH/NV 1997, 876; kritisch: Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 74).
  • FG München, 16.07.2002 - 6 K 2912/02

    Per Telekopie übermittelte Prozessvollmacht; Körperschaftsteuer 1998;

    Mit dem Bundesfinanzhof (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Juni 1997 IV B 128/96, BFH/NV 1997, 876; und vom 12. August 1998 IV B 94/97, BFH/NV 1999, 324 ) geht der Einzelrichter davon aus, dass diese Ausschlussfrist nicht durch eine vom Prozessbevollmächtigten übermittelte Telekopie (Telefax) gewahrt wird (vgl. auch die Nachweise bei Gräber/Koch, FGO , 5. Aufl., § 62 Anm. 49).
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