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   BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73   

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BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73 (https://dejure.org/1973,569)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1973 - IV B 13.73 (https://dejure.org/1973,569)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1973 - IV B 13.73 (https://dejure.org/1973,569)
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Wird zitiert von ... (92)

  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im Hinblick auf diese Rechtslage kommt es auf die von der Beschwerde unter I. 4. in bezug auf die vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils hilfsweise angestellten Erwägungen zur Unbegründetheit des Feststellungsantrags gemäß § 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO erhobenen Verfahrens- und Divergenzrügen rechtlich nicht an (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

    Ist ein Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Ist aber ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. August 1973 - BVerwG IV B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115]; BFH, Beschluß vom 2. Mai 1974 - IV B 3/74 - [BFHE 112, 337]; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rdnrn. 79 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 31.20

    Normenkontrollstreit um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1973 - 4 B 13.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 115, vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
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