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   BVerwG, 13.06.1977 - IV B 13.77   

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https://dejure.org/1977,40
BVerwG, 13.06.1977 - IV B 13.77 (https://dejure.org/1977,40)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1977 - IV B 13.77 (https://dejure.org/1977,40)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1977 - IV B 13.77 (https://dejure.org/1977,40)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Kreises der anfechtungsberichtigten Anwohner einer geplanten Autobahn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 42 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 144 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 99
  • DÖV 1977, 796
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    Das schließt die Zulassung der Revision aus (vgl. Beschluß vom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - in BVerwGE 14, 342 [346/347]).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    Dieses - weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht unschlüssige - Vorbringen genügt den Erfordernissen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der von § 42 Abs. 2 VwGO verlangten Rechtsschutzbehauptung zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage führen (vgl. das von der Beschwerde bezeichnete Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG I C 64.65 - in BVerwGE 28, 131 [132]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - in Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    Denn maßgebend ist, daß einerseits das auf Klagabweisung lautende Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis bestätigt werden müßte und daß andererseits der Kläger durch eine solche Richtigstellung nicht beschwert sein würde (vgl. dazu Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 160.65 - in Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    "Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils 'nach Lage der Dinge ... eingestellt' werden müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    Dieses - weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht unschlüssige - Vorbringen genügt den Erfordernissen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der von § 42 Abs. 2 VwGO verlangten Rechtsschutzbehauptung zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage führen (vgl. das von der Beschwerde bezeichnete Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG I C 64.65 - in BVerwGE 28, 131 [132]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - in Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    "Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils 'nach Lage der Dinge ... eingestellt' werden müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
    Zum vorliegenden Zusammenhang hat der beschließende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - wie folgt Stellung genommen:.
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Hat die Vorinstanz - wie hier - die Klage als unzulässig abgewiesen, kann das Revisionsgericht die Prozessabweisung nach § 144 Abs. 4 VwGO als Sachabweisung aufrechterhalten, wenn die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil eine hinreichende Grundlage für eine Sachentscheidung bieten und auch im Fall einer Zurückverweisung kein anderes Ergebnis möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99 und vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 83.96 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Die Zulassung der Revision käme insoweit nach der auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 144 Abs. 4 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1977 - 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99 und vom 17. März 1998 - 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 S. 28) auch dann nicht in Betracht, wenn angenommen wird, der Verwaltungsgerichtshof habe i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu weitgehende Anforderungen an die vorherige Befassung des Dienstherrn mit einem Klagebegehren gestellt, sodass die Revision insoweit zuzulassen ist.
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Analog § 144 Abs. 4 VwGO prüft das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auch auf offensichtliche Ergebnisrichtigkeit aus einem anderen selbständig tragenden Grund (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1977 - 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99 und vom 21. März 1986 - 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 Nr. 46).
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