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   BVerwG, 05.12.1973 - IV B 130.73   

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BVerwG, 05.12.1973 - IV B 130.73 (https://dejure.org/1973,8640)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1973 - IV B 130.73 (https://dejure.org/1973,8640)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1973 - IV B 130.73 (https://dejure.org/1973,8640)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 5/16

    Beseitigungsanordnung für sog. Videowall

    Unzulässig ist daher nach dem so genannten Grundsatz der Priorität(vgl. dazu allgemein bereits BVerwG, Beschluss vom 5.12.1973 - IV B 130.73 -, BRS 27 Nr. 115; Heintz in Gaedtke/Temme/Heintz/Czepuk, BauO NRW, 11. Auflage 2008, Rn 101 zu § 13) mit Blick auf die danach maßgebliche Reihenfolge des Anbringens der einzelnen Werbeanlagen die (letzte) Anlage, durch deren Hinzukommen die Grenze des "Erträglichen" im zuvor genannten Sinne überschritten wird.
  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 2 A 202/15

    Beseitigungsanordnung - Verunstaltungsabwehr bei Werbeanlagen

    Unzulässig ist daher nach dem so genannten Grundsatz der Priorität(vgl. dazu allgemein bereits BVerwG, Beschluss vom 5.12.1973 - IV B 130.73 -, BRS 27 Nr. 115; Heintz in Gaedtke/Temme/Heintz/ Czepuk , BauO NRW, 11. Auflage 2008, Rn 101 zu § 13) mit Blick auf die danach maßgebliche Reihenfolge des Anbringens der einzelnen Werbeanlagen die (letzte) Anlage, durch deren Hinzukommen die Grenze des "Erträglichen" im zuvor genannten Sinne überschritten wird.
  • BVerwG, 04.12.1980 - 7 C 68.79

    Folgen des Fehlens von Entscheidungsgründen - Folgen des Verstoßes gegen das

    Eine unvollständige Urteilsbegründung ist nicht gleichbedeutend mit einem Fehlen der Gründe (Beschluß vom 5. Dezember 1973 - BVerwG 4 B 130.73); insbesondere ist die Voraussetzung des § 133 Nr. 5 VwGO nicht bereits dann erfüllt, wenn das Berufungsgericht Parteiausführungen übergeht, die ohne weiteres als verfehlt zu erkennen sind (Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG 1 CB 126.60 - [GewArch. 1961, 152 m.w.N.]).
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