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   BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01   

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https://dejure.org/2003,14618
BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01 (https://dejure.org/2003,14618)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2003 - IV B 130/01 (https://dejure.org/2003,14618)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2003 - IV B 130/01 (https://dejure.org/2003,14618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 13
    Liebhaberei; Erkrankung des Stpfl.

  • datenbank.nwb.de

    Liebhaberei bei gesundheitlichen Einschränkungen des Stpfl.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01
    Diese Rechtsprechung hat durch den BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) insoweit keine Änderung erfahren.

    Vielmehr bestätigte der Beschluss, dass bei der Entscheidung der Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde, alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (s. Beschluss in BFHE 141, 405, 436 --Abs. 2--, BStBl II 1984, 751, 767 --linke Spalte, Buchst. bb (1)--).

  • BFH, 27.05.2002 - VIII B 150/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Zulassungsvoraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO "dargelegt" haben; denn zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache fehlen insbesondere Ausführungen, ob und in welchem Umfang die von ihnen angesprochene Rechtsfrage umstritten ist (s. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 VIII B 150/01, BFH/NV 2002, 1463).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01
    Nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. März 1976 IV R 113/73 (BFHE 118, 447, 452, BStBl II 1976, 485, 487) ist einem Steuerpflichtigen, der durch eine landwirtschaftliche Tätigkeit viele Jahre lang ununterbrochen Verluste erlitt, nicht der Einwand abgeschnitten, er habe die dauernden Verluste bzw. die nach angemessener Anlaufzeit noch weiterhin angefallenen Verluste nur infolge unvorhergesehener Ereignisse --z.B. einer schweren Erkrankung-- erlitten.
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01
    Insoweit verweist der Senat lediglich auf seinen Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01 (BFH/NV 2003, 177).
  • BFH, 07.12.2006 - VIII B 48/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    In dem vom Kläger weiterhin zitierten Beschluss des BFH vom 3. März 2003 IV B 130/01 (BFH/NV 2003, 1303) verneint der BFH lediglich einen (weiteren) Klärungsbedarf unter der Bezugnahme auf die rechtlichen Ausführungen des BFH im Urteil in BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485.
  • FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07

    Planung, Montage und Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei

    Andererseits ist einem Steuerpflichtigen nicht der Einwand abgeschnitten, die Verlustphase sei durch Ereignisse verlängert worden, die er habe nicht vorhersehen und die er - wie z.B. eine schwere Erkrankung - nicht oder zumindest nicht wesentlich beeinflussen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2003 IV B 130/01, BFH/NV 2003, 1303 , und BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BStBl. II 1976, 485 ).
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