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   BFH, 25.11.1997 - IV B 130/96   

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https://dejure.org/1997,6170
BFH, 25.11.1997 - IV B 130/96 (https://dejure.org/1997,6170)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1997 - IV B 130/96 (https://dejure.org/1997,6170)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1997 - IV B 130/96 (https://dejure.org/1997,6170)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV B 130/96
    Da dies ein Verfahrensmangel ist, auf dessen Geltendmachung der Kläger verzichten konnte (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; s. auch Senatsurteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727 zu 1. a der Entscheidungsgründe), hätte zur schlüssigen Rüge eines solchen Mangels vorgetragen werden müssen, daß der Fehler bei nächster sich bietender Gelegenheit vor dem Finanzgericht gerügt worden wäre oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV B 130/96
    Da dies ein Verfahrensmangel ist, auf dessen Geltendmachung der Kläger verzichten konnte (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; s. auch Senatsurteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727 zu 1. a der Entscheidungsgründe), hätte zur schlüssigen Rüge eines solchen Mangels vorgetragen werden müssen, daß der Fehler bei nächster sich bietender Gelegenheit vor dem Finanzgericht gerügt worden wäre oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 28.05.2004 - VIII B 63/04

    Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung von Kindergeld; Gerichtsbescheid:

    Wendet sich ein Kläger jedoch nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid, so kommt dies einem Verzicht auf das Rügerecht gleich (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. November 1997 IV B 130/96, BFH/NV 1998, 609).
  • BFH, 31.03.1998 - VI B 142/97

    Unterlassen beantragter Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme -

    Zur weiteren Begründung wird auf den BFH-Beschluß vom 25. November 1997 IV B 130/96 verwiesen.
  • BFH, 25.11.1999 - IV B 37/99

    Grundsätzliche Bedeutung - Ingenieurähnliche Tätigkeit - Projektbetreuung -

    Da die Sachaufklärungsrüge bereits aus diesen Gründen unzulässig ist, bedarf es keiner Entscheidung dazu, ob der Verzicht des Klägers auf mündliche Verhandlung einem ausdrücklichen Verzicht auf das Rügerecht gleichkommt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884; s. auch Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713, und vom 25. November 1997 IV B 130/96, BFH/NV 1998, 609, zum Verzicht auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids).
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