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   BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99   

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https://dejure.org/2000,7645
BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag - Erklärungspflichtiger - Zusammenveranlagung - Verschulden - Bemessungsgrundlage

  • Judicialis

    AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.06.1991 - V R 44/87

    Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Zum einen hat sich die Rechtsprechung des BFH mehrfach damit befasst, welche Anforderungen an die Begründung der Bemessung eines Verspätungszuschlags zu stellen sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78, m.w.N.).

    d) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass sich die Bemessung der Verspätungszuschläge nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 78).

  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass die aufgrund der verspätet abgegebenen Steuererklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    b) Die Frage, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) vor Festsetzung eines Verspätungszuschlags das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters von Amts wegen feststellen muss, ist bereits durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, Abschn. B. Nr. 1, 1. Abs. der Entscheidungsgründe) geklärt.
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Zur Erfüllung dieser Erklärungspflicht haben die Ehegatten zusammenzuwirken (Senatsurteil vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).

    Ein mögliches Verschulden seines steuerlichen Beraters müsste sich der Kläger zudem zurechnen lassen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Ohnehin ist es nicht möglich, jedem einzelnen Kriterium einen bestimmten Teilbetrag zuzuordnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass der Steuerpflichtige aus seinem Verhalten einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146, sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

    Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01

    Verspätungszuschlag; Vollverzinsung

    Das macht es aber nicht erforderlich, jedem Kriterium einen bestimmten Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146).
  • BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

    a) Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) und in dem Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146) ab, wonach sich die Bemessung des Verspätungszuschlags nicht in erster Linie bzw. nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf.
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Das ist auch ausweislich der BFH-Entscheidungen vom 11.06.1997 - X R 14/95 (BStBl II 1997, 642, 645 f.) und vom 10.08.2000 - IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146, 147) grundsätzlich geklärt.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2001 - 2 K 509/99

    Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. August 2000, IV B 130/99, BFH/NV 2001, S. 146), der sich der erkennende Senat anschließt, sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO aufgezählten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Erbschaftsteuerliche Hinzurechnung des Vorerwerbs: Erwerbsmindernde

    Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass jedem einzelnen Kriterium ein bestimmter Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.8.2000 - IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; vom 30.11.2001 - IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475; und vom 23.6.2008 - IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642).
  • FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01

    Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt werden konnten, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558 , BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146 , unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
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