Rechtsprechung
   BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8392
BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00 (https://dejure.org/2001,8392)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2001 - IV B 132/00 (https://dejure.org/2001,8392)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2001 - IV B 132/00 (https://dejure.org/2001,8392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Ablaufhemmung - Feststellungsfrist - Einstellung - Strafverfahren - Verfahrensrüge - Rechtsfehler - Sachaufklärung

  • Judicialis

    AO 1977 § 160; ; AO 1977 § 171 Abs. 4; ; AO 1977 § 171 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.10.1994 - V B 40/94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00
    Verfahrensmängel im Sinne des Revisions- und Revisionszulassungsrechts sind nur Fehler des (erstinstanzlichen) Gerichts, denn mit der Verfahrensrüge soll lediglich sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten eine Entscheidung aufgrund eines fehlerfreien Gerichtsverfahrens erhalten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 V 134/65, BFHE 93, 209, BStBl II 1968, 755, und BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 20.06.1968 - V 134/65

    Berichtigung einer Veranlagung - Vorliegen der Voraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00
    Verfahrensmängel im Sinne des Revisions- und Revisionszulassungsrechts sind nur Fehler des (erstinstanzlichen) Gerichts, denn mit der Verfahrensrüge soll lediglich sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten eine Entscheidung aufgrund eines fehlerfreien Gerichtsverfahrens erhalten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 V 134/65, BFHE 93, 209, BStBl II 1968, 755, und BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00
    Letztlich braucht der Senat auf die Zulässigkeit der Beschwerde aber nicht weiter einzugehen, da sie zumindest unbegründet ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00
    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss der Beschwerdeführer darlegen, inwiefern ihm das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung schon beim FG zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem FG gerügt habe und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Ein Verfahrensfehler des FA wäre im Übrigen für die Zulassung der Revision irrelevant (Senatsbeschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159).

    c) Letzteres gilt auch für die vom Kläger angeführten Umstände bei der Auswahl seines Betriebs für eine Betriebsprüfung (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 159).

  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Denn mit der Verfahrensrüge soll lediglich sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten eine Entscheidung aufgrund eines fehlerfreien Gerichtsverfahrens erhalten (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsbeschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159, Nr. 4 a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2003 - I B 172/02

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil

    Es könnte allenfalls ein Verfahrensfehler des FA vorliegen; ein solcher rechtfertigt aber nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (BFH-Beschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 77, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2009 - VIII B 72/08

    Verjährungshemmende Wirkung eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung -

    Geklärt ist im Übrigen durch die Rechtsprechung auch, dass für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlungsmaßnahmen der Ausgang eines --wie hier-- eingeleiteten Strafverfahrens unbeachtlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159; BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 5 Satz 2 AO gehemmt, so ist nach der Rechtsprechung des BFH der Ausgang und der Zeitpunkt des Abschlusses des Strafverfahrens irrelevant (Urteil vom 14.04.2005 - XI R 83/03; Beschluss vom 24.09.2001 - IV B 132/00).
  • BFH, 04.09.2002 - IV B 97/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FA

    Denn mit der Verfahrensrüge soll lediglich sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten eine Entscheidung aufgrund eines fehlerfreien Gerichtsverfahrens erhalten (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsbeschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159, Nr. 4 a der Gründe, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.05.2011 - 2 K 154/10

    Hemmung der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 5 AO bei einem

    Zwar endet die Ablaufhemmung nach Beginn einer Steuerfahndungsprüfung gem. § 171 Abs. 5 AO nicht bereits mit der Einstellung des Strafverfahrens (BFH vom 24.09.2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159), denn die Regelung des § 171 Abs. 5 AO knüpft nur für den Beginn der Hemmung an das Steuerstrafverfahren an, nicht aber für deren Ende.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht