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   BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06   

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https://dejure.org/2008,7296
BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06 (https://dejure.org/2008,7296)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2008 - IV B 144/06 (https://dejure.org/2008,7296)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - IV B 144/06 (https://dejure.org/2008,7296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von beteiligungsidentischen Personengesellschaften

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 1
    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von beteiligungsidentischen Personengesellschaften

  • Judicialis

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    a) Unternehmen personenidentische Personengesellschaften Grundstücksgeschäfte, sind im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten Drei-Objekt-Grenze für den gewerblichen Grundstückshandel (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) die Zählobjekte aller Personengesellschaften zusammenzurechnen.

    Eindeutige Anhaltspunkte im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C.III.5. der Gründe) dafür, dass ausnahmsweise trotz Überschreitens der Grenze keine bedingte Veräußerungsabsicht bestand, hat das FG nicht festgestellt.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    Wird die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel im Hinblick auf die Veräußerung von mehr als drei Objekten überschritten, erzielen alle Personengesellschaften jeweils in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit gewerbliche Einkünfte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.d der Gründe; BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).

    Der Hinweis der Kläger auf die Ausführungen in dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.4.

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    Wird die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel im Hinblick auf die Veräußerung von mehr als drei Objekten überschritten, erzielen alle Personengesellschaften jeweils in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit gewerbliche Einkünfte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.d der Gründe; BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 116/04

    NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    Die verfahrensfehlerhafte Behandlung der Klage der GbR als unzulässig führt gleichwohl nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, weil sich die Entscheidung des FG aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (§ 126 Abs. 4 FGO, der im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden ist; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 116/04, BFH/NV 2005, 715).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    Die neuere Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von sog. Zebragesellschaften hat danach für derartige Fallkonstellationen keine Bedeutung, denn sie betrifft Personengesellschaften, die in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Einkünfte aus Vermögensverwaltung erzielen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.3.b aa der Gründe).
  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
    Eine wegen der Abwicklung steuerrechtlicher Verpflichtungen noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber auch weiter befugt, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO als Prozessstandschafterin Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben (BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten

    Dies lasse sich auch aus mehreren aktuellen Revisionsurteilen ablesen, während der vom Beklagten zitierte Nichtzulassungsbeschluss (vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134) vereinzelt geblieben sei.

    Die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnete Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist (vgl. BFH, Urteile vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266; vom 19. Februar 2009 IV R 72/07, DB 2009, 991), nachdem er in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien (insb. BFH, Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369; vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221; Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) ist zu verneinen.

    Soweit der Bundesfinanzhof in weiteren Entscheidungen (Urteil vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221; Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) das Urteil vom 7. März 1996 zustimmend zitiert, ohne dass dies in jedem Fall entscheidungstragend gewesen wäre, enthalten die Entscheidungen ebenso wie zustimmende Literaturstimmen (etwa Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. A., § 15 Rn. 70) keine über die erörterten Erwägungen hinausgehende Begründung für die angenommene Möglichkeit der Zusammenschau der Aktivitäten vermögensverwaltender Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene einer der Gesellschaften.

  • BFH, 31.01.2008 - IV B 147/06

    Rechtsbehelfsbefugnis des ausgeschiedenen Personengesellschafters - Zurechnung

    Anders als in dem Parallelverfahren IV B 144/06 hat die Klägerin zu 1. auch keine Klage gegen einen gegen sie gerichteten Gewerbesteuermessbescheid erhoben, denn der Gewerbesteuermessbescheid ist in diesem Fall zutreffend an den Kläger zu 2. und nicht an die Innengesellschaft gerichtet worden.
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