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   BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11   

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https://dejure.org/2012,22176
BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11 (https://dejure.org/2012,22176)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - IV B 147/11 (https://dejure.org/2012,22176)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - IV B 147/11 (https://dejure.org/2012,22176)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • openjur.de

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG; Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten; Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde; Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15a Abs 4, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 60 Abs 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 90a Abs 2
    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a Abs 4 EStG 1997, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 60 Abs 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Beiladung bei Unzulässigkeit der Klage; Klagebefugnis einer voll beendeten KG

  • datenbank.nwb.de

    Klage einer infolge Umwandlung in eine GmbH vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG offensichtlich unzulässig; Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Beiladung bei Unzulässigkeit der Klage; Klagebefugnis einer voll beendeten KG

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.10.1991 - VIII R 85/88

    Anfechtungsrecht von früheren Gesellschaftern gegen einen

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Von einer gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendigen Beiladung kann aber abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324; BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747).

    Denn die Vollbeendigung der KG hat zur Folge, dass diese kein Klagerecht mehr gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 324).

  • BFH, 14.12.2000 - VIII B 66/00

    Rechtsmittel am FG-Verfahren nicht Beteiligter; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Darauf, ob sie (ggf.) hätten beteiligt werden müssen, kommt es nicht an (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2000 VIII B 66/00, BFH/NV 2001, 792).
  • BFH, 20.11.2002 - VI B 90/02

    NZB: Wirkung eines Gerichtsbescheids als Urteil

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Wird gegen die Nichtzulassung der Revision in einem solchen Urteil Beschwerde erhoben, muss daher dargelegt werden, dass insoweit Gründe für eine Zulassung der Revision gegeben sind (vgl. BFH-Beschluss vom 20. November 2002 VI B 90/02, BFH/NV 2003, 336).
  • BFH, 10.06.2005 - IV B 247/03

    Abhilfebescheid; Einigung im FG-Verfahren

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Von einer gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendigen Beiladung kann aber abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324; BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747).
  • BFH, 22.12.2008 - I B 81/08

    Klagebefugnis bei Vollbeendigung der Personengesellschaft - Keine gewillkürte

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Insbesondere entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft im Rahmen eines Umwandlungsvorgangs die Klagebefugnis gegen Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht, sondern auf die durch den angegriffenen Bescheid beschwerten Gesellschafter (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2008 I B 81/08, BFH/NV 2009, 948).
  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    (Klägerin) ist teils unzulässig, teils jedenfalls unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2010 VI B 91/10, BFH/NV 2011, 280).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    a) Das folgt schon daraus, dass sich die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen beurteilt (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826); diese Begründungsfrist war bei Eingang des Schriftsatzes am 20. April 2012 bereits abgelaufen.
  • BFH, 08.02.2012 - IV B 68/11

    Keine Beschwerdebefugnis eines Nichtbeteiligten; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Da diese Beschwerdeführer nicht Beteiligte des finanzgerichtlichen Verfahrens waren, sind sie nicht befugt, gegen das Urteil des FG Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben (§ 115 Abs. 1 i.V.m. § 57 FGO; z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 68/11, BFH/NV 2012, 769).
  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11
    Eine unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall könnte allenfalls dann zur Zulassung der Revision führen, wenn dieser Fehler von erheblichem Gewicht und zudem geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen oder aber, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2019 - IV R 17/16

    Klagebefugnis bei Einzelbekanntgabe eines Feststellungsbescheids nach § 183 Abs.

    a) Zwar ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass von einer gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendigen Beiladung abgesehen werden kann, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV B 147/11, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2022 - IV R 21/19

    Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage

    b) Eine Personengesellschaft erlischt durch Vollbeendigung auch in dem Fall, dass sie --wie hier-- formwechselnd in eine GmbH umgewandelt wird (dazu auch z.B. BFH-Urteile vom 08.10.1991 - VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324, unter 2.; in BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705, Rz 19; BFH-Beschluss vom 20.06.2012 - IV B 147/11, Rz 9 f.).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann von einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, Rz 8, und vom 29. Januar 2013 I B 181/12, BFH/NV 2013, 757, Rz 9).
  • BFH, 26.08.2013 - IV B 62/13

    Beiladung eines ehemaligen Gesellschafters zum Klageverfahren eines anderen

    b) Eine notwendige Beiladung der nicht klagenden ehemaligen Gesellschafter (Beteiligten) ist allerdings nicht geboten, wenn sie steuerrechtlich von dem Ausgang des Rechtsstreits unter keinem denkbaren Gesichtspunkt betroffen sein können (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1120) oder wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, m.w.N.).

    Von einer gemäß § 60 Abs. 3 FGO i.V.m. § 48 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 FGO insoweit grundsätzlich notwendigen Beiladung der C als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen Gesellschafters B ist vorliegend deshalb abzusehen, weil die Klage hinsichtlich dieses Hilfsantrages offensichtlich unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1614, m.w.N.).

  • BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen

    Die Beiladung der Holding-KG ist auch nicht wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Klage entbehrlich (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, Rz 8).
  • BFH, 06.12.2022 - IV R 22/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2022 IV R 21/19 - Befugnis zur

    b) Eine Personengesellschaft erlischt durch Vollbeendigung auch in dem Fall, dass sie --wie hier-- formwechselnd in eine GmbH umgewandelt wird (dazu auch z.B. BFH-Urteile vom 08.10.1991 - VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324, unter 2.; in BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705, Rz 19; BFH-Beschluss vom 20.06.2012 - IV B 147/11, Rz 9 f.).
  • BFH, 26.04.2017 - IV B 75/16

    Gewinnfeststellung - kein Übergang der Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann das FG zwar von einer an sich nach § 60 Abs. 3 FGO gebotenen notwendigen Beiladung ausnahmsweise absehen, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2012 - IV B 11/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der

    a) Das folgt schon daraus, dass sich die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen beurteilt (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614); diese Begründungsfrist war bei Eingang des Schriftsatzes am 23. Mai 2012 bereits abgelaufen.
  • BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19

    Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2

    Hat ein Urteil --wie im Streitfall-- lediglich zum Gegenstand, dass der gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO gestellte Antrag auf mündliche Verhandlung unzulässig ist und das Verfahren durch den Gerichtsbescheid beendet ist, der gemäß § 90a Abs. 3 Halbsatz 1 FGO als Urteil wirkt, und wird gegen die Nichtzulassung der Revision in einem solchen Urteil Beschwerde erhoben, muss dargelegt werden, dass insoweit Gründe für eine Zulassung der Revision gegeben sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.06.2012 - IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, Rz 2; vom 20.11.2002 - VI B 90/02, BFH/NV 2003, 336, [Rz 5]).
  • BFH, 15.12.2020 - VIII B 5/20

    Darlegung von Zulassungsgründen in einer Beschwerde gegen ein FG-Urteil, in dem

    a) Hat ein Urteil --wie im Streitfall-- lediglich zum Gegenstand, dass der gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO gestellte Antrag auf mündliche Verhandlung unzulässig und das Verfahren durch den Gerichtsbescheid beendet ist, der gemäß § 90a Abs. 3 Halbsatz 1 FGO als Urteil wirkt, und wird gegen die Nichtzulassung der Revision in einem solchen Urteil Beschwerde erhoben, muss dargelegt werden, dass insoweit Gründe für eine Zulassung der Revision gegeben sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.06.2012 - IV B 147/11, BFH/NV 2012, 1614, Rz 2; vom 20.11.2002 - VI B 90/02, BFH/NV 2003, 336).
  • FG Köln, 11.12.2023 - 11 K 1415/20

    Verfahren - Beteiligung eines Gesellschafters an einer Außenprüfung bei der GbR;

  • BFH, 23.03.2023 - IV B 31/22

    Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung nicht selbständig anfechtbar

  • FG München, 11.10.2023 - 4 K 699/23

    Folgen eines unzulässigen Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid

  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 1551/18

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

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