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   BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97   

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https://dejure.org/1998,3451
BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97 (https://dejure.org/1998,3451)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1998 - IV B 155/97 (https://dejure.org/1998,3451)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - IV B 155/97 (https://dejure.org/1998,3451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Rechtsfrage - Ausbildung - Divergenz - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97
    Sie haben lediglich behauptet, daß die Ausbildung des Klägers die von der Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324, und vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100) aufgestellten Voraussetzungen und Kriterien erfülle.

    Sie haben lediglich die Senatsurteile in BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; in BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100 zitiert, ohne darzutun, daß das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem sich aus den zitierten Entscheidungen ergebenden --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 1246).

  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1991 II B 47/91, BFHE 166, 302, BStBl II 1992, 348, und vom 28. April 1998 II B 27/97, BFH/NV 1998, 1246, sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7, m.w.N.).

    Sie haben lediglich die Senatsurteile in BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; in BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100 zitiert, ohne darzutun, daß das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem sich aus den zitierten Entscheidungen ergebenden --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 1246).

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90

    Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97
    Sie haben lediglich behauptet, daß die Ausbildung des Klägers die von der Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324, und vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100) aufgestellten Voraussetzungen und Kriterien erfülle.

    Sie haben lediglich die Senatsurteile in BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; in BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100 zitiert, ohne darzutun, daß das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem sich aus den zitierten Entscheidungen ergebenden --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 1246).

  • BFH, 11.12.1991 - II B 47/91

    Keine Haftung gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, wenn der Erlös aus der Veräußerung

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1991 II B 47/91, BFHE 166, 302, BStBl II 1992, 348, und vom 28. April 1998 II B 27/97, BFH/NV 1998, 1246, sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99

    LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp

    Die Kläger verkennen, dass die Bedeutung der Sache sich nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen darf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632, 633; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rz. 24).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Für die Rüge, das FG habe aufgrund eines mangelhaft aufgeklärten Sachverhalts entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632), hätten sie zumindest, bezogen auf die jeweiligen Zahlungen im Streitjahr, die Tatsachen im Einzelnen angeben müssen, aus denen ersichtlich würde, welche konkreten Zahlungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den einzelnen Mietobjekten gestanden haben sollen.
  • BFH, 21.05.1999 - X B 212/98

    Offenbare Unrichtigkeit; grundsätzliche Bedeutung

    Soweit sich die Kläger auf Divergenz berufen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), haben sie es versäumt, dies in der vom Gesetz (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) geforderten Weise darzutun, d.h. einen abstrakten Rechtssatz zu formulieren, auf dem das angefochtene Urteil beruht und der zu einem ebensolchen Rechtssatz einer Entscheidung des BFH (oder des Bundesverfassungsgerichts) in Widerspruch steht (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630, und vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99

    Urteilsberichtigung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; lange Verfahrensdauer

    Zur ordnungsgemäßen Rüge, das FG habe aufgrund eines mangelhaft aufgeklärten Sachverhalts entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632), hätten sie zumindest bezogen auf die einzelnen Zahlungen im Streitjahr die Tatsachen im Einzelnen angeben müssen, aus denen ersichtlich würde, welche konkreten Zahlungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den einzelnen Mietobjekten gestanden haben sollen.
  • BFH, 17.06.1999 - VI B 109/99

    Isolierte Kostenentscheidung

    Hierzu ist allerdings erforderlich, daß die angegriffene Entscheidung dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsprechung schlechthin unvereinbar ist (sog. greifbare Gesetzwidrigkeit; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1998 II B 51/98, BFH/NV 1999, 632; vom 20. Oktober 1997 VI B 244/95, BFH/NV 1998, 485, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2001 - III B 143/01

    Investitionszulage - Verbleib von Wirtschaftsgütern - Wirtschaftsgut - Beschwerde

    Eine "außerordentliche" Beschwerde gegen einen kraft Gesetzes unanfechtbaren Beschluss wird ausnahmsweise bei "greifbarer Gesetzesverletzung" dann für möglich gehalten, wenn der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1998 II B 51/98, BFH/NV 1999, 632, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1999 - X B 30/99

    Darlegung von Zulassungsgründen gem. § 115 Abs. 2 FGO

    Sie hätte (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) nur Beachtung finden können, wenn aus der Beschwerdeschrift hervorginge, was an --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- Entscheidungserheblichem mit Hilfe welcher im Klageverfahren angebotener oder sich aufdrängender Beweismittel genau noch hätte aufgeklärt werden müssen (zu den Einzelheiten: BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632, und vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 39 f., m.w.N.).
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