Rechtsprechung
BFH, 27.11.2019 - IV B 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15a, AO § 157 Abs 2, AO § 179 Abs 1
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar - Bundesfinanzhof
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15a EStG 2009, § 157 Abs 2 AO, § 179 Abs 1 AO
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15a Abs. 4 EStG, § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 179 Abs. 1 AO, § 157 Abs. 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die selbständige Anfechtbarkeit der Darstellung der Kapitalkontenentwicklung in einem Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlusts
- rewis.io
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15a; AO § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar - rechtsportal.de
EStG § 15a; AO § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die selbständige Anfechtbarkeit der Darstellung der Kapitalkontenentwicklung in einem Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlusts - datenbank.nwb.de
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 1632/17
- BFH, 27.11.2019 - IV B 16/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen …
Auszug aus BFH, 27.11.2019 - IV B 16/19
In beiden Fällen muss es sich deshalb um eine klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage handeln, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.11.2013 - IV B 108/13, Rz 34, m.w.N.).b) Die sinngemäß vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob die in einem (zusammengefassten) Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dargestellte Kapitalkontenentwicklung als (Berechnungs-)Grundlage nur unselbständiger Teil des Bescheids ist, ist nicht klärungsbedürftig, da sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 05.11.2013 - IV B 108/13, Rz 34, m.w.N.).
- FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 1632/17
Einkommensteuer/Verfahrensrecht - Stellt eine in einem Bescheid über die …
Auszug aus BFH, 27.11.2019 - IV B 16/19
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.02.2019 - 7 K 1632/17 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 23.03.2023 - IV B 31/22
Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung nicht selbständig anfechtbar …
Jedenfalls handelt es sich bei der im Verlustfeststellungsbescheid enthaltenen Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung (vgl. § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG) --ebenso wie bei einer dort dargestellten Kapitalkontenentwicklung (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27.11.2019 - IV B 16/19, Rz 4)-- nicht um eine selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. - FG Münster, 15.07.2021 - 2 K 29/19
Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung eines negativen …