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   BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01   

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https://dejure.org/2003,16138
BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01 (https://dejure.org/2003,16138)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2003 - IV B 170/01 (https://dejure.org/2003,16138)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2003 - IV B 170/01 (https://dejure.org/2003,16138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 18; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Erfindertätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte aus Erfindertätigkeit nur bei Nachhaltigkeit Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01
    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage, ob das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit, das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 29/97 (BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567) zum Tatbestand des § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit-- gehöre, auch erfüllt sein müsse, wenn es sich um eine Erfindertätigkeit handele, ist nicht klärungsbedürftig.

    Denn diese Frage ist vom BFH in der zuvor zitierten Entscheidung in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567 eindeutig bejaht worden.

    Vielmehr zielen die Ausführungen darauf ab, eine Abweichung der Vorentscheidung von der Entscheidung des Senats in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567 aufzuzeigen.

    Dem dient insbesondere die Gegenüberstellung der Ausführungen des Senats zur Nachhaltigkeit in der vorgenannten Entscheidung in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567 zu den Ausführungen des Finanzgerichts (FG) in der Vorentscheidung.

    Das FG hat unter Heranziehung der Rechtsprechung des Senats in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567 die Erfindertätigkeit der Klägerin als nachhaltige Tätigkeit eingestuft und dies mit den nach der Äußerung der Spontanidee noch notwendigen Ausarbeitungen und Erprobungen begründet, die von der Klägerin auf die X-KG übertragen worden seien.

    Dass das FG mit diesen Ausführungen von der Senatsentscheidung in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567 abweicht, vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • BFH, 11.09.1969 - IV 304/65

    Rückwirkende Gesetzeskraft - Zusammenveranlagung - Tätigkeit von gewisser Dauer -

    Auszug aus BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01
    Eine Abweichung des FG-Urteils von der Senatsentscheidung vom 11. September 1969 IV 304/65 (BFHE 98, 141, BStBl II 1970, 306) ist auch im Entferntesten nicht ersichtlich.
  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

    Auszug aus BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01
    Eine Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 1970 X ZR 54/67 (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 1971, 210; Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1971, 137) ist nicht ausreichend dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05

    Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften durch Übertragung von Rechten aus

    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BFH vom 11. April 2003 als unbegründet zurückgewiesen (Az. IV B 170/01).

    Das abgetrennte Verfahren betreffend Einkommensteuer 1990 bis 1994 (3 K 2247/01) wurde bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim BFH anhängigen Verfahren - IV B 170/01 - zum Ruhen gebracht.

    Mit BFH-Beschluss vom 11. April 2003 IV B 170/01 habe der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

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