Rechtsprechung
BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 158; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; BGB § 722 Abs. 1; ; ZPO § 448; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 82; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an den Vortrag einer weit zurückliegenden beweisbedürftigen Tatsache infolge einer nicht zeitnahen Bearbeitung des Rechtsbehelfs bzw. der Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen eines Gesellschaftsverhältnisses zum Immobilienhandel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Entscheidungserheblichkeit einer abgelehnten Vernehmung; Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.08.2001 - 15 K 3387/96
- BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93
Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener …
Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 26. Januar 1995 IV R 54/93 (BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473) einen Verfahrensfehler darin gesehen, dass das FG es unterlassen hatte, einen beigeladenen Mitgesellschafter zum Nachweis behaupteter zusätzlicher Betriebsausgaben zu befragen. - BFH, 23.07.1996 - X B 191/95
Pflicht zum Nachgehen eines Beweisantrags
Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01
Ein FG muss allerdings einem Zeugenbeweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete, entscheidungserhebliche Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50).
- BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge …
In welchem Maß Beweisanträge zu substantiieren sind, hängt --wie ausgeführt-- von den Umständen des Einzelfalls ab (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2005 X B 66/04, BFH/NV 2005, 1339;… vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, n.v.;… vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825, zur Notwendigkeit im Hinblick auf umfangreiche Feststellungen einer Außenprüfung zumindest ansatzweise bestimmte Lieferscheine und Rechnungen näher zu konkretisieren, die angeblich verwechselt worden oder unbeachtet geblieben seien; BFH-Urteile in BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, betreffend Einwendungen und Beweisanträge gegen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils;… vom 3. Juni 2003 IX R 46/00, BFH/NV 2004, 46; vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473). - BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung …
Allerdings muss das FG einem Beweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, nicht veröffentlicht), so dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann; mit solchen Beweisanträgen genügen Beteiligte nicht ihrer Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass solche Anträge dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahelegen müssen (…vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 1991, 118, unter 7.2 der Gründe). - BFH, 22.04.2010 - VIII B 264/09
Ingenieur ähnlicher Beruf - Darlegungsanforderungen - Antrag auf Einholung eines …
d) Ausnahmsweise muss das FG einem Beweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris), so dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann; mit solchen Beweisanträgen genügen Beteiligte nicht ihrer Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass solche Anträge dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahelegen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 1991, 118, unter 7.2 der Gründe; vom 29. Mai 2009 VIII B 205/08, juris).
- BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Unsubstantiierten Beweisanträgen muss das FG nicht nachgehen (…Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris). - FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 860/08
Vorsteuerabzug bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung; Folgen einer …
Im übrigen braucht das Gericht einem Antrag auf Zeugenvernehmung nicht nachzugehen, wenn konkrete, entscheidungserhebliche Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2.10.2003 IV B 194/01, JURIS …und vom 23.7.1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50). - FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
Das Finanzgericht muss einem Zeugenbeweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete, entscheidungserhebliche Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02. Oktober 2003 - IV B 194/01, noch n.v. …und vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50). - FG Münster, 21.04.2010 - 5 K 860/08
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei …
Im übrigen braucht das Gericht einem Antrag auf Zeugenvernehmung nicht nachzugehen, wenn konkrete, entscheidungserhebliche Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2.10.2003 IV B 194/01, JURIS …und vom 23.7.1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50).