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   BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99   

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https://dejure.org/1999,10636
BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmängel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Darlegung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76; GG Art. 103
    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 1969 2 BvR 320/69, BVerfGE 27, 248, 252).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 40).
  • BFH, 16.07.2003 - I B 163/02

    NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr., Empfängerbenennung nach § 160 AO

    Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass ein FG bei seiner Entscheidung auch denjenigen Beteiligtenvortrag beachtet hat, der in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich abgehandelt ist (BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 1998 I B 8/98, BFH/NV 1999, 193; vom 2. November 2001 VII B 351/00, BFH/NV 2002, 506; vom 14. Oktober 1999 IV B 2/99, BFH/NV 2000, 459).
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