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   BFH, 24.08.1993 - IV B 20/93   

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https://dejure.org/1993,7299
BFH, 24.08.1993 - IV B 20/93 (https://dejure.org/1993,7299)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1993 - IV B 20/93 (https://dejure.org/1993,7299)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1993 - IV B 20/93 (https://dejure.org/1993,7299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mit landwirtschaftlichen Flächen veräußerte Milchreferenzmengen als steuerlich zu begünstigendes Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 38/88

    Keine Ausdehnung des § 6b EStG auf dort nicht genannte Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 24.08.1993 - IV B 20/93
    Daß die Vorschrift des § 6b EStG nur den Gewinn aus der Veräußerung des nackten Grund und Bodens begünstigt, hat der Senat im Urteil vom 24. August 1989 IV R 38/88, BFHE 158, 250, BStBl II 1989, 1016) bezüglich eines Thermalwasserbezugsrechts ausgeführt und dort auch eine analoge Anwendung des § 6b EStG auf die Veräußerung immaterieller Wirtschaftsgüter abgelehnt.
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß es sich bei diesem Anlieferungsrecht um ein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut handelt (Beschluß vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172; Urteile vom 17. März 1994 V R 39/92, BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538, m.w.N.; vom 31. Juli 1996 XI R 44/96, BFH/NV 1997, 313, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 418).

    Der Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 172 betrifft zwar ein Anlieferungsrecht aufgrund der geänderten MGV vom 30. August 1989 (BGBl I 1989, 1654).

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 8/95

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Das Finanzgericht (FG) kam zu dem Ergebnis, dass die Anlieferungsreferenzmenge nach der MGV ein eigenständiges, immaterielles Wirtschaftsgut sei ( Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172).

    Der Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 172 betrifft zwar ein Anlieferungsrecht aufgrund der geänderten MGV vom 30. August 1989 (BGBl I 1989, 1654).

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Die Milchreferenzmenge ist ein (immaterielles) Wirtschaftsgut (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172) und scheidet mit der Bewilligung der Milchaufgabevergütung endgültig aus dem Betrieb aus (§ 5 MAVV).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.02.1999 - 2 K 1034/97
    Auch der vom Beklagten angeführte Beschluss des BFH vom 24.8.1994 - IV B 20/93 sei erst ein Jahr nach der Änderung der MGVO ergangen.

    Der angeführte Beschluss des BFH - Az. IV B 20/93 - sei am 24.8.1993 ergangen.

    Dessen ungeachtet hat der BFH die Milchreferenzmenge stets als ein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut angesehen ( Beschluss vom 24. August 1993 - IV B 20/93 , BFH/NV 1994, S. 172 und Urteil vom 5. März 1998 a.a.O.).

  • BFH, 30.12.2002 - IV B 167/01

    NZB: rechtliches Gehör; Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechtes

    Eine Rücklage könne daher nicht gebildet werden (Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 1/00

    Veräußerung eines Grundstücks nach Sandabbau an einen Abwasserzweckverband;

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  • FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95

    Milchreferenzmenge als eigenes Wirtschaftsgut trotz Bindung an Grund und Boden;

    Die Milchreferenzmenge ist, obwohl nach § 7 der MGVO mit dem Grund und Boden verknüpft, ein eigenständiges (immaterielles) Wirtschaftsgut (BFH-Beschluß vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172 zu § 6b EStG).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - III 218/95

    Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge sofort zu versteuern

    Die Milchreferenzmenge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der Senat folgt, als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen (BFH, Urteile vom 17. März 1994 V R 39/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 538 und vom 5. März 1998 IV R 8/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1998, 1207 ; Beschluss vom 24.August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172).
  • BFH, 12.12.1995 - IV B 79/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldtem Fristversäumnis

    Insbesondere ist durch den Senatsbeschluß vom 24. August 1993 IV B 20/93 (BFH/NV 1994, 172) noch nicht entschieden, ob sich die Erfassung des Entgelts für die durch die Milchgarantiemengenverordnung vom 25. Mai 1984 (BGBl I 1984, 720) erstmals eingeführte und seit Inkrafttreten der Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Milchgarantiemengenverordnung vom 24. September 1993 (BGBl I 1993, 1659) auch frei handelbare Milchreferenzmenge auf die zum 1. Juli 1970 festgestellten Werte des für die Milcherzeugung genutzten Grund und Bodens auswirken kann.
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