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   BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01   

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https://dejure.org/2003,13845
BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01 (https://dejure.org/2003,13845)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2003 - IV B 203/01 (https://dejure.org/2003,13845)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2003 - IV B 203/01 (https://dejure.org/2003,13845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Behandlung des Grundstücksteils als geduldetes Sonderbetriebsvermögen; Erhebliche Fehler eines Finanzgerichtes bei der Auslegung revisiblen Rechts; Nutzungsänderung durch Vermietung eines bisher eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsguts; Wirksamkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01
    Ebenfalls ist das FG nicht von dem BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 43/90 (BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398) abgewichen.
  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

    Auszug aus BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01
    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113) abgewichen.
  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 184/03

    Grundlagen einer Änderungsbefugnis nach der Abgabenordnung; Begriff der "irrigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, kann für die steuerrechtlich erforderliche Zuordnung von Ereignissen im zeitlichen Schnittpunkt zwischen den Jahren auf das Vorjahr oder das Folgejahr weder der Grundsatz gelten, die Ereignisse seien immer dem Vorjahr, noch der, sie seien immer dem Folgejahr zuzurechnen (BFH-Urteil vom 2. Mai 1974, IV R 47/73, BStBl. II 1974, 707; Urteil des erkennenden Senats vom 12. September 2001, 2 K 27/99, nv, juris nachgehend BFH-Beschluss vom 29. September 2003, IV B 203/01, nv, juris).
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