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BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als eine zusammenhängende Bebauung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1969 - I A 20/69
- BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65
Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Das Berufungsurteil weicht weiter nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 (BVerwGE 19, 75 ff.) und vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (DVBl. 1967, 287 ff.) ab, wenn es die Zulässigkeit des Bauwerks der Klägerin deswegen verneint, weil dieses nicht einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient.Die Frage, welche Mindestanforderungen an einen privilegierten forstwirtschaftlichen Betrieb zu stellen sind, ist bereits durch das oben angeführte Urteil des Bundes verwaltungsgerichts vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (…a.a.O.) geklärt.
- BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66
Begriffe des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" und "Splittersiedlung"
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Ebenso ist die Frage, ob durch ein Gebäude, das unmittelbar an ein zu einem Ortsteil gehöriges bebautes Grundstück angrenzt, die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist, bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - [BBauBl. 1968, 305]). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968 - BVerwG IV O 2.66 und IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 20 ff.) liegt nicht darin, daß das Berufungsgericht das Grundstück, auf dem die Klägerin die Bauwagen aufgestellt hat, als zum Außenbereich gehörig angesehen hat.
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68
Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Denn der Begriff der "baulichen Anlage" beurteilt sich im Hinblick auf die planungsrechtliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bestimmungen der §§ 30 ff. BBauG unmittelbar nach § 29 BBauG und nicht, wie die Klägerin zu Unrecht annimmt, nach der Landesbauordnung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - [BB 1971, Beil. 3 S. 6]). - BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Das Berufungsurteil weicht weiter nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 (BVerwGE 19, 75 ff.) und vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (DVBl. 1967, 287 ff.) ab, wenn es die Zulässigkeit des Bauwerks der Klägerin deswegen verneint, weil dieses nicht einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69
Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968 - BVerwG IV O 2.66 und IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 20 ff.) liegt nicht darin, daß das Berufungsgericht das Grundstück, auf dem die Klägerin die Bauwagen aufgestellt hat, als zum Außenbereich gehörig angesehen hat.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Bereits in diesem Zusammenhang - wenn auch letztlich entscheidend erst bei der Beantwortung der Frage, ob das Vorhaben dem Betrieb dient - ist zu berücksichtigen, daß ein forstwirtschaftlicher Betrieb darüber hinaus die Nutzung größerer Flächen voraussetzt, weil nur ein Betrieb größeren Umfangs von seiner Funktion her zur Pflege und Beaufsichtigung der Pflanzen einen ständigen Einsatz von Arbeitskräften und damit die Errichtung von baulichen Anlagen zu Unterkunftszwecken erfordert und deren Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gebietet (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34; Beschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60). - BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit …
Seine Meinung, daß das Vorhaben der Klägerin einem forstwirtschaftlichen Betrieb nicht "diene", hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60 damit begründet, daß bauliche Anlagen zu Unterkunftszwecken für einen forstwirtschaftlichen Betrieb nur dann privilegiert seien, wenn für die Nutzung größerer forstwirtschaftlicher Flächen der ständige Einsatz von Arbeitskräften erforderlich sei.Dabei sind "Mindestanforderungen an einen forstwirtschaftlichen Betrieb zu stellen, wobei jeweils anhand der Verkehrsauffassung zu bestimmen ist, welche Betriebsgröße und Betriebsintensität einschließlich einer spezifisch betrieblichen Organisation und Planung vorliegen müssen" (vgl.Beschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60).
Freilich wird die Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen in der Regel nicht einmal die Voraussetzungen für einen Nebenerwerbsbetrieb erfüllen; so hat der Senat z.B. Zweifel geäußert, ob Flächen von "17 Morgen" oder "wenigen Hektar" als Betrieb angesehen werden können (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - undBeschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 -, jeweils a.a.O.).
- VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08
Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer …
(BVerwG, Urteil vom 04.03.1983 - 4 C 69.79 -, BRS 40 Nr. 71; Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, BauR 1991, 567; Beschluss vom 01.04.1971 - 4 B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60) Die Bewirtschaftung kleinerer Flächen erfüllt in der Regel nicht Voraussetzungen für einen Nebenerwerbs betrieb .(BVerwG, Beschluss vom 01.04.1971 - IV B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60) Dort fallen im Abstand von Jahrzehnten lediglich Durchforstungs- oder Einschlagsarbeiten an.
(BVerwG, Beschluss vom 01.04.1971 - IV B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60).
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 01.04.1971 (a.a.O.) überzeugend und auf den vorliegenden Fall in jeder Hinsicht übertragbar ausgeführt, das Berufungsgericht sei zu dem Ergebnis gelangt, "dass dem Unternehmen des Klägers nach den Erfordernissen der Aufforstungsarbeiten allenfalls ein Geräteraum funktional zugeordnet wäre und nicht das Bauwerk in seiner bisherigen Ausgestaltung, die jederzeit ein Bewohnen zu Wochenendzwecken zulässt".
- VG Gelsenkirchen, 20.05.2014 - 9 K 4057/12
Feuerwachturm; Außenbereich; Merkmal des Dienens; Kapitalgesellschaft
vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1971 - 4 B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60; Urteil vom 16. Mai 1991, UPR 1992, 26 = juris Rn 18.vgl. zu diesen Aspekt BVerwG, Beschluss vom 1. April 1971 - 4 B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60.
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 1 LB 82/18
Außenbereich; Betriebsteil, forstwirtschaftlicher; Brennholzlager; …
Die von dem Kläger langjährig bewirtschafteten Waldflächen im Umfang von nur knapp 6 ha, von denen auch nur etwa ein Viertel in seinem Eigentum steht, reichen demgegenüber für eine Einstufung als forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht aus; eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht bei Hinzurechnung der 3, 8 ha Waldfläche, für die eine Kaufoption besteht (ebenfalls ablehnend bei nur wenigen Hektar bewirtschafteten Waldes BVerwG, Beschl. v. 1.4.1971 - IV B 215.69 -, BRS 24 Nr. 60). - VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und …
Dabei sind "Mindestanforderungen" an einen forstwirtschaftlichen Betrieb zu stellen, wobei jeweils anhand der Verkehrsauffassung zu bestimmen ist, welche Betriebsgröße und Betriebsintensität einschließlich einer spezifisch betrieblichen Organisation und Planung vorliegen müssen (vgl. B.v. 1.4.1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60). - VG Schleswig, 22.05.2014 - 8 A 136/12
Versagung des Einvernehmens zur Unterschreitung des Waldabstandes; Verhältnis von …
Eine Fläche von wenigen Hektar Wald bedarf - abgesehen von jährlichen Kontrollarbeiten, die in wenigen Tagen durchgeführt werden können - keiner besonderen Pflege, so dass in solchen Fällen von einem dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang keine Rede sein kann (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1971 - IV B 215.69 - BRS 24 Nr. 60). - VG Cottbus, 27.05.2020 - 3 K 649/19
Jagd-, Forst- und Fischereirecht
Eine Fläche von wenigen Hektar Wald bedarf - abgesehen von jährlichen Kontrollarbeiten, die in wenigen Tagen durchgeführt werden können - regelmäßig keiner besonderen Pflege, so dass in solchen Fällen von einem dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang keine Rede sein kann (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1971 - IV B 215.69 - BRS 24 Nr. 60). - VG Augsburg, 04.02.2010 - Au 5 K 09.75
Forstwirtschaftlicher Betrieb; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; …
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4.3.1983 Az. 4 C 69/79) stellt hierzu fest, dass die Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen in der Regel nicht einmal die Voraussetzungen für einen Nebenerwerbsbetrieb erfülle; so hat das Bundesverwaltungsgericht Zweifel geäußert, ob Flächen von "17 Morgen" oder "wenigen Hektar" als Betrieb angesehen werden können (vgl. BVerwG vom 13.1.1967 Az. 4 C 47.65, vom 1.4.1971 Az. 4 B 215.69).